Zitat:
Zitat von Miraculixx
Was soll ein Lokalbetreiber machen, wenn sich ein 15 - Jähriger bzw 15 - Jährige am Parkplatz betrinkt, und um Mitternacht auf der Tanzfläche total besoffen umkippt? - Der braucht nur aussagen das er nur 15 Bier und 273 Spritzer Weiß getrunken hat und es kann keinem was getan werden. - Der Liter Wodka vom Parkplatz/zu Hause is ja nicht nachweisbar...
mit 14 oder 15 Jahren is das ne kleine - vor allem billige - Verwaltungsübertretung, und mit 20 Euro bist wahrscheinlich schon wieder aus dem Schneider, ... *schlimmschlimm*
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Das löst sich einfach:
Einlass ab 16 mit gültigem Lichtbildausweis - Problem erledigt. Alles andere macht keinen Sinn. Nachdem die Kiddies aber nicht nur am Parkplatz saufen sondern schon auch in der Disco und natürlich auch Eintritt zahlen lässt sich das der eine oder andere Discobesitzer eben nicht entgehen. Da gehört gesetzlich ein Riegel vorgeschoben oder so scharf bestraft das jeder von sich aus erst ab 16 Einlass gewährt - meine Meinung