Zitat:
Zitat von Katsche
sorry,aber das ist falsch.
es sind zig jahre erstmals vergangen bis dahin.
tweitens waren die, die du meinsd, sicher derzeit noch nicht bei sowas. zumindest man hat es nicht gewusst.
drittens,nur wenn er ein foto mit so einem macht,ists ja nicht strafbar oder vor allem nicht wiederbetätigung.
außer für die grüne partei, die sind ja sofort für sowas und schmeißen mit jedem iterview oder sonst was vorfürfe bzw. gerüchte in die welt und sprechen von ns-wiederbetätigung.
|
sollte sich herausstellen dass die fotos damals von dieser 'Nationalen Front'-Vereinigung stammen, kommt das NS-Verbotsgesetz zum 'Einsatz' da diese Vereinigung damals scho verboten war bzw. wurde
sollten 'nur' bilder wo der Strache zB mim Hitlergruß zu sehn sein, auftauchen, dann wärs ned strafbar auf grund der Verjährung