Seit dem es das Gesetz gibt das man auch mit dem Licht am Tag fahren muss, zockt die Polizei die Autofahre ab.
Lt
www.krone.at gibt es eine Gesetzlichgrundlage, das wenn jemand erwischt, das die Person 15 Euro zahlen muss. Aber diese Reglung wird von Bundesland zu Bundesland anderes geregelt.
Hier die Auflsiten wo man in welchen Bundesland was zahlen muss:
Steiermark: 40 Euro
Oberösterreich: 36 Euro
Niederösterreich: Ortsgebiet 30 Euro / Freiland 40 Euro
Salzburg: 30 Euro
Wien: 28 Euro
Tirol: 25 Euro
Vorarlberg: 20 Euro
Burgenland und Kärnten: Keine Anonymverfügungen vorgesehen, Polizei soll Organmandate verhängen. (Wenn das nicht passiert, drohen, wie der oben beschriebene Fall zeigt, noch höhere Strafverfügungen.)
Wenn dies passieren sollte, sollte man von dem Polizisten die Dienstnummer verlangen und ihn dann Anzeigen, da der Polizist gegen die STVO verstösst und gegen seine Pflicht ist die STVO richtig zu vollziehen.
näheres hier:
http://www.krone.at/index.php?http:/...cms/index.html