</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von
www.dj-shop.at:
Da müsste er im Streitfall den Gegenbeweis erbringen und seine Kontoauszüge offenlegen, auf denen jede Abbuchung für einen legalen Download verzeichnet ist.
Bzw. die Original-CDs, falls er sie selbst gerippt haben will. </font>[/quote]Da hast du sicher recht denn zu beweisen, dass es original ist und nicht downgeloadet ist sicher schwerer.
Ich hab auch schon mal bei ebay eine xbox samt 200 gbyte festplatte gesehen, die mit 20000 mp3s voll war.
[ 18.04.2006, 00:18: Beitrag editiert von: H3LC1 ]