KRIEGSVERBRECHEN
Über allem Recht
Axel Hagedorn, 53, deutscher Anwalt von rund 6000 Hinterbliebenen der Opfer des Srebrenica-Massakers, über den umstrittenen Freispruch für die Niederlande
SPIEGEL: Das Landgericht in Den Haag hat vergangene Woche die Klage der Hinterbliebenen von vier Bosniern abgewiesen, die 1995 beim Massaker von Srebrenica von Serben umgebracht worden waren. Über 8000 Menschen starben damals. Niederländische Uno-Blauhelme unter Führung von Thomas Karremans ließen dies in ihrer Schutzzone zu, aber niemand soll nun schuld gewesen sein - ist der Fall damit erledigt?
Hagedorn: Im Gegenteil. Srebrenica war das größte Massaker in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg, an ihm lässt sich klären, ob die Vereinten Nationen über allem Recht schweben oder nicht. Am Ende steht die Glaubwürdigkeit der Uno auf dem Spiel. Bei dem jetzigen Urteil ging es allein um Einzelschicksale - die Kollegen einer anderen Kanzlei hatten ausschließlich den niederländischen Staat verklagt. Das Gericht hat entschieden, die Holländer seien nicht zuständig, weil ihre Soldaten unter dem Kommando der Vereinten Nationen standen. Das war leichtes Spiel für die Richter.
SPIEGEL: Wie wollen Sie es ihnen schwerer machen?
Hagedorn: Wir vertreten 6000 Angehörige, und damit geht es um fast alle Opfer des Massakers. So kommt auch das Völkermord-Argument auf den Tisch. Vor allem aber klagen wir nicht nur gegen die Niederlande, sondern zudem gegen die Vereinten Nationen.
SPIEGEL: Vor zwei Monaten hat dasselbe Gericht auch Sie abblitzen lassen. Das Hauptargument: Die Uno könne man nicht verklagen, weil sie sich in ihrer eigenen Charta Immunität zugesichert habe.
Hagedorn: Durch diese beiden Urteile so kurz hintereinander sieht nun jeder, dass es ein perverses Ergebnis wäre, wenn sich alle Beteiligten der Justiz entziehen würden. Das werden sie auch nicht können. Denn es gibt eine Grenze für die Immunität der Uno. Wenn die Beteiligung von Blauhelmen an einem Völkermord diese Linie nicht überschreitet - was denn dann?
SPIEGEL: Aber die Uno ist noch nie juristisch belangt worden.
Hagedorn: Sie sichert sich in ihrer "Convention on Privileges" von 1946 Immunität zu, verpflichtet sich dort jedoch auch, eine eigene Gerichtsbarkeit aufzubauen. Das hat sie in den letzten 62 Jahren vollkommen versäumt.
SPIEGEL: Glauben Sie, man kann die Vereinten Nationen zwingen, das nachzuholen?
Hagedorn: Wir müssen erst den nationalen Rechtsweg einhalten, mit Berufung und Revision, dann ziehen wir gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Für die dortigen Richter haben wir eine klar umrissene Frage: Genießt die Uno absolute Immunität auch bei Völkermord und solange sie keinen alternativen Rechtsgang aufgebaut hat? Wir werden das Verfahren vielleicht in den Niederlanden nicht gewinnen - aber dann eben in Europa.
Quelle:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-60135190.html