Ja ich weiß dass es auf seiner Seite steht, aber warum kündigen die so einen Act net an und schreiben aufn Flyer vom 25.10 nur "Birthday Party", da passt was ned
..check my myspace for demos, remix & booking requests
OUT NOW/SOON:
Dirty Boyz - Boom (Shake The Room) (Remix/Tough Stuff) Dexter & Morgan - Hot Summer Breeze (Remix/Trak Music) Crystal Lake Vs. CCC - I Walk Alone (Remix/Tough Stuff) DJ Auzern - Vive La Vida (Remix/Tough Stuff)
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Wie ist das eigentlich, wenn ich als Veranstalter z.B. Mega-Act XY buche, und aus welchen Gründen auch immer, findet dieser Auftritt nicht statt. Bin ich als Veranstalter verpflichtet, mit der selben Präsenz diesen Act zu widerrufen?
Hat jetzt _absolut_ nichts mit dem hier zu tun, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es ziemlich lukrativ für einen Laden kommen könnte, immer groß Werbung zu machen, dass jemand "Großer" auftritt, und den Widerruf aber nur "auf Anfrage" bzw. "eher still verlautbart" - immerhin sind da bestimmt noch einige Besucher dort, die das garnicht mitbekommen haben.
Auf längere Zeit schadets bestimmt dem Image. Aber ich könnte doch - sollten betroffene Acts nicht unbedingt gleich mit Klagen drohen - jede Woche hergehen, und einen dicken Namen aufn Flyer schreiben, der dann schlussendlich eh nicht kommt (was man aber eh bekannt gibt - eben nur kleinlaut)
Denke ich nicht, dass sie verpflichtet sind, genauso viel "Werbung" für den Ausfall zu machen. Als Culcha Candela im Prater Dome sein hätten sollen, wurde nichtmal übers Mikro irgendwas gesagt, dass der Auftritt nicht stattfindet.
Bei Alex C. im Partyhouse sind am Tag des Events Zettel an den Bars gelegen, dass der Termin wegen einer "wichtigen TV-Aufzeichnung" nicht stattfindet.
Im Partyhouse hats nur damals bei dem Buttersäure-"Attentat" ekelhaftes Red Bull Cola gratis als Entschädigung (oder eigentlich dafür, dass die Leute noch bleiben) gegeben...