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Alt 23. November 2009, 15:20  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
Steve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende Zukunft
 
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Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe, aber ich behaupte, dass im Moment nicht genau festgelegt ist, ob die Bootleg Sache erlaubt ist oder nicht. Fakt ist, verkaufen darf mans nicht.

Wenn wir schon so genau sind: Nach Chris' Definition würden manche Leute bei jedem Übergang das Urheberrecht verletzten, weil sie drei oder gar mehr Lieder mischen. Eventuell ist die Intention des Urhebers dabei noch gegeben, sicher kann ich mir aber nicht sein. Am besten ich ruf ihn vorher an und frag ihn, ob ihm dieser Übergang genehm ist. Der Kontext der Lieder werden hier definitiv geändert.

Ich bleib dabei Berni, der von dir beschriebene Vorgang ist definitiv illegal, das unterschreib ich. Nur ist meiner Meinung nach nicht ganz geklärt, ob dieser Vorgang so bei den Standardbootlegs statt findet.

BTW haben wir diesen Thread jetzt ziemlich missbraucht, wenn wir diese doch sehr interessante Diskussion weiterführen wollen, dann könnten wir dazu die "Rechteecke" verwenden.
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Geändert von Steve Guess (23. November 2009 um 15:26 Uhr).
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Alt 23. November 2009, 15:25  
Chris B.
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Zitat:
Zitat von Steve Guess
Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe, aber ich behaupte, dass im Moment nicht genau festgelegt ist, ob die Bootleg Sache erlaubt ist oder nicht.

Somit hast du dann aber Unrecht.
Das ist nur dann erlaubt, wenn du diesen Bootleg nur für dich machst, ihn weder öffentlich aufführst, noch verbreitest. Erlaubt nur dann, wenn du die schriftliche Erlaubnis vom Urheber bzw. von demjenigen an den der Urheber die Verwertungsrechte abgetreten hat.

Das ganze rennt nach "Wo kein Kläger, da kein Richter". Außerdem ist in unseren, ich nenns mal undergroundigeren Sektor ohnehin als Promotion zu sehen - aber wie's jemand zu sehen hat, kann man keinem vorschreiben. Gibt sicher Artists die sich daran stören.

Geändert von Chris B. (23. November 2009 um 15:27 Uhr).
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Alt 23. November 2009, 15:33  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
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Zitat:
Zitat von Chris B.
Somit hast du dann aber Unrecht.
Das ist nur dann erlaubt, wenn du diesen Bootleg nur für dich machst, ihn weder öffentlich aufführst, noch verbreitest.

Dann darf ich auch keine Übergänge öffentlich aufführen. Da wären wir dann beim nächsten Streitfall: Wann ist es ein "normaler" Übergang und wann ein live Bootleg?

Wenn ich sowas live mixe bei uns im P2, dann könnte sichs jemand übers Webradio mitschneiden und schon wäre es verbreitet. Bis mir das Gegenteil bewiesen wird bleib ich dabei, man kanns nicht so genau sagen .
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Alt 23. November 2009, 16:04  
Vengeance
n00b 1st Class
Vengeance wird schon bald berühmt werden
 
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Ok, also in kurz :

Im Grunde ist es erlaubt, wenn ich Bootys aus diversen Internetseiten auflege, sofern ich die dazu verwendeten Parts rechtlich legal erworben habe.
(keiner kann sagen, ob ich das nicht vll. doch live gemixed hab ...)
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Einige halten es für einen dicken Bauch.
Andere für das größte Bierfass der Welt.
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Alt 23. November 2009, 16:09  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
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So würde ich es interpretieren.
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Alt 23. November 2009, 16:11  
Chris B.
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Wird ein Musikwerk nicht originalgetreu wiedergegeben, so muss dafür die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden. Eine musikalische Veränderung (Kürzung, neues Arrangement u.ä.) stellt ebenso eine Bearbeitung dar wie jede Textänderung, also auch Übersetzungen und Ergänzungen zum Originaltext.

Die Rechteinhaber können ihre Zustimmung zur Bearbeitung ohne Angabe von Gründen verweigern oder an Bedingungen knüpfen.
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Alt 23. November 2009, 16:12  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
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Cool, dann begehe ich bei jedem Übergang ein Verbrechen.
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Alt 23. November 2009, 16:19  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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Naja, so wie ich das interpretiert habe, ist das, solange dem Urheber die gebräuchliche Art der Werkswiedergabe bewusst ist, kein Problem.
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Alt 23. November 2009, 18:24  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
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Zitat von Chris B.
Wird ein Musikwerk nicht originalgetreu wiedergegeben, so muss dafür die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden. Eine musikalische Veränderung (Kürzung, neues Arrangement u.ä.) stellt ebenso eine Bearbeitung dar wie jede Textänderung, also auch Übersetzungen und Ergänzungen zum Originaltext.

Die Rechteinhaber können ihre Zustimmung zur Bearbeitung ohne Angabe von Gründen verweigern oder an Bedingungen knüpfen.


Hier geht es eher darum, dass man ein Werk nicht unangefragt für z.B. eine Compi kürzen darf.

Weniger um den Rundfunk.

Weil dann dürfte man einen Song auch nicht vor den Nachrichten ausblenden.

Im Radio darf eigentlich alles gespielt werden.
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Alt 24. November 2009, 00:46  
RAZE
"Dancechartsmaniac" Poster
RAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende Zukunft
 
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@ paralyzer ... geri rydell etc...

dein posteingang is leider voll, meine pm hat nimma platz!
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