Grundlegendes, bevor ich mich ins Wochenende bzw die Arbeit hau, und Euch wieder herumtollen lasse:
Bei Compilations oder Misch-Samplern kommt es banal gesagt zu einem Vertragsverhältnis zwischen Lizenzinhaber und Antragsteller.
Der Lizenzinhaber des Beispieltracks "RL is dead" ist dann bspw. "Chris B. Spamtunes" und Antragsteller weil Kopplungsfirma ist "Hornyphone Tonträger". Da zwischen diesen beiden ein Vertrag zustande kommt, nimmt Hornyphone natürlich die Daten und Inhalte (ist ja vertraglich daran gebunden), die Chris B. Spamtunes anliefert. Verschreibt sich jetzt Chris B und nennt den Track "CS is cool" in der Labelcopy, so kann der Vertragspartner nur das so übernehmen - entweder grundsätzlich weil es so drin steht oder, weil er den Track "RL is dead" nicht kennt und in beiden Fällen weil er sich auch grundsätzlich daran halten muss. Die Tracklist, die BenZine liefert, ändert daran nichts - BenZine ist ja nicht Chris B. Spamtunes.
Sei es wie es sei, stirbt d´Kuah, bleibts Hei ... dein Sidekick oder deine Verspottung mit dem Praktikanten ist falsch.
So Herrschaften, hamma wieder was gelernt ... ich halte es somit gerne wie der große Philosoph namens "HACKSAW JIM DUGGAN", der mal gesagt hat:
"Manchmal ist es gut, wenn man eine Holzlatte dabei hat ..."