Zurück   dancecharts.at forums > Inscene Corner > Producer Corner

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 11. June 2008, 22:36  
IAN NEVARRA
"Dancecharts is my life" Poster
IAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes Ansehen
Deejay
 
Benutzerbild von IAN NEVARRA
 

Standard
Muss ja kein Praktikum sein im Sinner einer Anstellung/Beschäftigung. Weiß nicht, ob das arbeitsrechtlich möglich ist, aber man kann ja einen interessierten Jungen/Mädchen einfach so ins Tonstudio lassen und nur zusehen lassen, damit er Eindrücke über alle Abläufte bekommt. Muss ja kein Praktikum mit Bezahlung sein. Wenn jemand wirklich in diese Branche rein will, wird er das auf sich nehmen, denke ich.

Die Frage ist, ob sich jemand Zeit dafür nimmt. Weil einfach jemanden nur mit dem Sessel in die Ecke stellen, hat wohl auch keinen Sinn.
__________________
http://www.funkroom.net
Mit Zitat antworten
Alt 11. June 2008, 23:09  
DJSub-Zero
"Dancecharts is my life" Poster
DJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende Zukunft
Deejay
 
Benutzerbild von DJSub-Zero
 

DJSub-Zero eine Nachricht über ICQ schicken DJSub-Zero eine Nachricht über MSN schicken DJSub-Zero eine Nachricht über Skype schicken
Standard
Zitat:
Zitat von Schicki
Muss ja kein Praktikum sein im Sinner einer Anstellung/Beschäftigung. Weiß nicht, ob das arbeitsrechtlich möglich ist, aber man kann ja einen interessierten Jungen/Mädchen einfach so ins Tonstudio lassen und nur zusehen lassen, damit er Eindrücke über alle Abläufte bekommt. Muss ja kein Praktikum mit Bezahlung sein. Wenn jemand wirklich in diese Branche rein will, wird er das auf sich nehmen, denke ich.

Arbeitsrechtlich ist es so:

Es gibt, zumindes in österreich, zwei unterschiede Schnuppern und Arbeiten!

Schnuppern = nur zuschauen und nichts machen, kein Handgriff, keine Tätigkeit, nicht einmal (in unserm fall) einen Regler betätigen. Hat den grund: wenn jemand schnuppert ist er nicht Unfallversicher, da die Firma/gewerbe ihn nicht bei der Gebietskrankenkassa anmelden muss!

Probetag(e)-Woche-Monat/normale Arbeit/Lehre/Ferial =
da muss die Firma ihn anmelden bei der Krankenkassa/HVB/AK usw... ausser es ist eine Geringfügigearbeit (dieses jahr bis zu 349,01 € Brutto im Monat) dann braucht man nur eine Anmeldung bei der Krankenkassa. Wenn dies erledigt ist, kann die jeweilige Person auch arbeiten. Wenn die Firma dies nicht macht fällt es unter "Schwarzarbeiten"

Gut jetzt werden sich einige denk: was kann mir in ein Tonstudio schon passieren? in jedem Beruf kann was passieren, hier z.B. braucht nur ein Flüssigkeit ausgeschüttet werden, und die jeweilige Person bedient gerade irgendwas und bekommt ein stromschlag.

Bei mir in der Arbeit mach ich immer das Beispiel eines KFZ-Technikers, wo ein schraubenschlüssel, div. teile des autos, oder vielleicht auch ein auto auf ihn fliegt . Ich hab schon in der Arbeit von einer Firma gehört das ein Lehrling (3tes Lehrjahr) ein Auto nicht gescheit auf die Hebebühne befestigt hat, und das auto ist dann runtergeflogen, es ist eh nichts passiert, nur wenn dann Prost, mahlzeit.

Gut die Firma hat den Lehrling Fristlos gekündigt, da man dies ab dem 1ten Lehrjahr lernt. und die AK hat die fristlose zugestimmt, da der Lehrling sich beschwert hat.

Leider gottes wissen bis dato sehr wenig firmen, das es diesen Unterschied gibt zw. Schnuppern und Arbeiten/Probe etc... wenn wirklich was passieren sollte und man ist nicht angemeldet, zahlt die Krankenkassa nichts!!!!!
__________________
ZERO ZONE @myspace

ZERO ZONE @ Netlog

for a bite klick here
"Wer Rechtschreibfehler findet....darf sie behalten"

Geändert von DJSub-Zero (11. June 2008 um 23:11 Uhr).
Mit Zitat antworten
Alt 11. June 2008, 23:18  
IAN NEVARRA
"Dancecharts is my life" Poster
IAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes AnsehenIAN NEVARRA genießt hohes Ansehen
Deejay
 
Benutzerbild von IAN NEVARRA
 

Standard
Jo Schnuppern habe ich gemeint. Wußte jedoch nicht, obs sowas offiziell im Gesetz auch gibt. Dass man da GAR NIX anrühren darf, ist blöd. Gut, Gefahrensituationen würde ich verstehen...aber in einem Tonstudio.

Gut, wenn er sich den Finger im Regler einzwickt, der Regler fährt automatisch nach oben bei einer Faderlänge von 40cm reißts ihm wahrscheinlich den Finger aus. Das Blut fließt anschließend in die Elektronik, die spielt verrückt. Der Tontechniker bekommt einen Stromschlag und die Haare stellen sich auf -> Dieser verklagt anschließend seinen Gel-Lieferanten lt. PHG, da das verschmorte Gel ins Hirn eingedrungen ist und dort die Nervenleitungen lahm gelegt hat.

Und schon haben wir den Salat.
__________________
http://www.funkroom.net
Mit Zitat antworten
Alt 11. June 2008, 23:44  
Indurro
Administrator
Indurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes AnsehenIndurro genießt hohes Ansehen
Deejay
 
Benutzerbild von Indurro
 

Standard
Sorry, wenn ich jetzt ein wenig vom eigentlichen Thema abschweife, aber das interessiert sicher den ein oder anderen hier auch.

Zitat:
Zitat von DJSub-Zero
Arbeitsrechtlich ist es so:

Es gibt, zumindes in österreich, zwei unterschiede Schnuppern und Arbeiten!

Schnuppern = nur zuschauen und nichts machen, kein Handgriff, keine Tätigkeit, nicht einmal (in unserm fall) einen Regler betätigen. Hat den grund: wenn jemand schnuppert ist er nicht Unfallversicher, da die Firma/gewerbe ihn nicht bei der Gebietskrankenkassa anmelden muss!



Dazu möchte ich noch 2 Fragen stellen.

1) Schnuppern:
Gibt es da eine gesetzliche Regelung, wie lange man "schnuppern" darf? Wieviel Stunden, über welchen Zeitraum, etc.? Oder muss das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart werden?

In meinem konkreten Fall gehts um folgendes.
Hab 5 Jahre bei Firma A gearbeitet und mich dann bei Firma B beworben.
Während meines Urlaubs hab ich bei Firma B an einem Montag "geschnuppert", nicht lang, ca. 2 Stunden.
Da das ganze recht erfolgreich war, wurde mir (mündlich) zugesichert, dass ich den Job habe und auch die restliche Woche quasi zur Einschulung kommen solle - was mir auch bezahlt wird.
Hab dann von Dienstag bis Freitag von jeweils 09:00 bis 12:30 dort gearbeitet, und wurde ab der kommenden Woche dort angestellt.

Mittlwerweile (3 Monate später) ist dieses Dienstverhältnis wieder aufgelöst worden (einvernähmlich).

Daher meine prinzipielle Frage: Ich hab das nicht schriftlich dass ich diese 4 Tage bezahlt werde, wie siehts da aus wenn ich mich an die Arbeiterkammer wende?
Geht zwar nicht um viel Geld, aber zumindest 100 Euro werdens schon sein.
Hab ja dort gearbeitet, nicht geschnuppert ....


2.)
Zitat:
Probetag(e)-Woche-Monat/normale Arbeit/Lehre/Ferial
Zitat:
=
da muss die Firma ihn anmelden bei der Krankenkassa/HVB/AK usw... ausser es ist eine Geringfügigearbeit (dieses jahr bis zu 349,01 € Brutto im Monat) dann braucht man nur eine Anmeldung bei der Krankenkassa. Wenn dies erledigt ist, kann die jeweilige Person auch arbeiten. Wenn die Firma dies nicht macht fällt es unter "Schwarzarbeiten"

Ist in dem Fall einer geringfügigen Beschäftigung nicht der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkassa abzuschließen?
Der Arbeitgeber braucht ihn ja nur melden, bezahlen muss es der Arbeitnehmer (ca. 45 Euro pro Monat).

Und wie sieht das ganze im Falle einer Arbeitslosigkeit seitens des Arbeitnehmers aus, der sich geringfügig was dazu verdienen will. Prinzipiell wäre er ja über das AMS versichert. Muss er diese Selbstversicherung auch dann bezahlen, wenn er kein Arbeitslosengeld beantragt/erhält? Oder ist das wurscht und die Selbstversicherung ist auf alle Fälle zu bezahlen, wenn man ein Einkommen hat, auch wenn es nur geringfügig ist?




PS: Sorry für die Formation, ist schon spät ;-)
Mit Zitat antworten
Alt 12. June 2008, 00:54  
DJSub-Zero
"Dancecharts is my life" Poster
DJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende Zukunft
Deejay
 
Benutzerbild von DJSub-Zero
 

DJSub-Zero eine Nachricht über ICQ schicken DJSub-Zero eine Nachricht über MSN schicken DJSub-Zero eine Nachricht über Skype schicken
Standard
Vorab: sorry für das Offtopic, weil es ja nichts mehr mit dem Thema direkt zu tun hat. Aber @admin du kannst jeder Zeit ein Forum aufmachen für Rechtliche fragen oder wo nur anfragen stellen kann bzgl Gesetze bzgl ALVG, STVO,AuslBG, Arbeits+Sozialrecht usw...



um Mitternacht werd ich Dienstlich, WIE GEIL

Zitat:
Zitat von Schicki
Jo Schnuppern habe ich gemeint. Wußte jedoch nicht, obs sowas offiziell im Gesetz auch gibt. Dass man da GAR NIX anrühren darf, ist blöd. Gut, Gefahrensituationen würde ich verstehen...aber in einem Tonstudio.

Wie schon gesagt es braucht ein glas wasser umschmütten z.B.: beim Mischpult und er kommt dann irgendwie in den stromkreis. hat er in arsch offen (wenn man es so sagen kann.)


Zitat:
=Indurro]
1) Schnuppern:
Gibt es da eine gesetzliche Regelung, wie lange man "schnuppern" darf? Wieviel Stunden, über welchen Zeitraum, etc.? Oder muss das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart werden?

nein gibt es nicht, da er ja die person nicht anmelden muss, kann sie 24h auch arbeiten 7 Tage die woche ... man kann sagen es ist für die Privatperson einfach eine "Privatzeit"

Zitat:
Zitat von Indurro
In meinem konkreten Fall gehts um folgendes.
Hab 5 Jahre bei Firma A gearbeitet und mich dann bei Firma B beworben.
Während meines Urlaubs hab ich bei Firma B an einem Montag "geschnuppert", nicht lang, ca. 2 Stunden.
Da das ganze recht erfolgreich war, wurde mir (mündlich) zugesichert, dass ich den Job habe und auch die restliche Woche quasi zur Einschulung kommen solle - was mir auch bezahlt wird.
Hab dann von Dienstag bis Freitag von jeweils 09:00 bis 12:30 dort gearbeitet, und wurde ab der kommenden Woche dort angestellt.

Mittlwerweile (3 Monate später) ist dieses Dienstverhältnis wieder aufgelöst worden (einvernähmlich).

Daher meine prinzipielle Frage: Ich hab das nicht schriftlich dass ich diese 4 Tage bezahlt werde, wie siehts da aus wenn ich mich an die Arbeiterkammer wende?
Geht zwar nicht um viel Geld, aber zumindest 100 Euro werdens schon sein.
Hab ja dort gearbeitet, nicht geschnuppert ....

ist es die firma wo du mich mal angerufen hast? ---> rein interesse halber

Ich kann dir da zwei Tips geben: Frag mal bei der Krankenkassa nach ob du angemeldet warst. grund, wenn das der fall sein sollte, und du hast dein geld nicht bekommen, frag bei der Firma nach ob sie das geld dir schon überwiesen haben, wenn ja passt es (kontrolliere Trotzdem nacht), wenn nein AK.

Tipp zwei. Mal mit der Firma reden wie es mit der Bezahlung ausschaut (egal ob die Firma bockt oder nicht). Und dann wieder das selbe schema. ja--> passt; nein ----> AK.

Du kannst auch der Firma mit der AK drohn musst du nicht, hat vor und nachteile!!!

+ = firma merkt vielleicht das du es ernst meinst.
- = wenn alle Mitarbeiter in der Firma zusammenhalten, hat es die AK sehr schwer!!

aber hast du eine Arbeitsbescheinung oder ein Kündigungsschreiben bekommen?


[Indurro=quote]



Ist in dem Fall einer geringfügigen Beschäftigung nicht der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkassa abzuschließen?
Der Arbeitgeber braucht ihn ja nur melden, bezahlen muss es der Arbeitnehmer (ca. 45 Euro pro Monat).



[quote]

es gibt zwei untereschiede:

Unselbstständig = 349,01 € Brutto! da muss die Unfallversicherung schon dabei sein.

Selbstständig/Freiberuflich/Werkvertrag usw... = 349,01 € Netto! da muss der Dienstnehmer selbst für die Unfallversicherung aufkommen.

Wie hoch Die Unfallversicherung bei beiden Version istweis ich leider nicht, da wer es am besten bei der Krankenkassa nachzu fragen.

Zitat:
Zitat von Indurro

Und wie sieht das ganze im Falle einer Arbeitslosigkeit seitens des Arbeitnehmers aus, der sich geringfügig was dazu verdienen will. Prinzipiell wäre er ja über das AMS versichert. Muss er diese Selbstversicherung auch dann bezahlen, wenn er kein Arbeitslosengeld beantragt/erhält? Oder ist das wurscht und die Selbstversicherung ist auf alle Fälle zu bezahlen, wenn man ein Einkommen hat, auch wenn es nur geringfügig ist?

du kannst bis zu dieser Grenze bis zu 349,01 € dazuverdienen ist kein problem. aber musst wieder aufpassen bzgl Unselbstsändig (Brutto) und selbstständig (Netto).

Falls du bei uns Arbeitslos gemeldet bist und du willst geringfügig arbeiten musst du einige sachen beachten:

1. Du musst und dies melden sobald du es weisst (Meldepflicht).

2. Bei der Unselbstständigkeit brauchen wir die "Anmeldung der Gebietskrankenkasse". Diese bekommt die Firma bei der Anmeldung

Bei Selbstständigkeit, Freiberuflich, Werkvertrag usw... brauchen wir jedes Monat eine "Honorarnote" und du wirst mit anfang des Monats mit dem Geldbezug eingestellt. Hat den Grund das wir am Ende des Monats diese Honorarnte brauchen und dann müssen wir sehen wieviel zu verdienst hast! Die Krankenversicherung läut weiter (6 Wochen schutzversicherung)

3. Termine, Stellenvorschläge & Kurse sind trotzdem einzuhalten! Das heisst wenn du ein Kurs oder ein Termin hast und zum selben Zeitpunkt musst du Arbeiten (egal ob UNselbstständig oder Selbstständig) sind unsere sachen vorranig und wenn du nicht erscheinst wird dieser Tag oder Tage nicht entschludigt.
Grund: da wir vom Bundesrechenzentrum der primäre Auszahler sind und bei uns die Krankenversicherung und die Pensionsvormerung läuft.

4. Falls du mal über diese Grenze verdienst, auch wenn es nur 1 Cent ist, bekommt man fürs ganze Monat kein Arbeitslosen oder Notstandshilfe geld.

5. GANZ WICHITG: falls du wo gekündigt werden solltest und die Firma bietet dir an, das du direkt nach der Kündigung (oder innerhalb eines Monats) geringfügig arbeiten kannst, bekommst du vom AMS (also von uns) das erste monat KEIN GELD!!!
Grund: das dies keine Kündigung ist, sondern ein Vertragswechsel. Gesetzlich ist eine Kündidung dann wenn man direkt nach ein Dienstverhältniss nicht mehr in der Firma Arbeitet!! Nach 1 Monat kann man dann bei seiner Ex-Firma Geringfügig arbeiten, da ein Spielraum dazwischen war, wo man nicht in der selben Firma gerarbeitet hat und es somit zu keine.
Wenn du aber bei einer anderen Firma gleich nach der Kündigung geringfügig arbeiten kannst ist es kein Problem, da es nicht die selbe Firma is.

Mal was allgemeines: Bei uns gibt es keine Unfallversicherung, ausser dir passiert etwas im AMS (Kreislaufkolapps, du Rutscht wo aus usw...)

------

Wer rechtscheibfehler finden sollte, Sorry aber ich hab jetzt ca 45 Minuten geschrieben

ich hoffe ich hab um diese Uhrzeit jetzt nichts wichtiges vergessen bzw. dir auch geholfen aber das sind mal die grundlegenden Dinge. Aber Indurro, du hast eh meine Nummer und falls du was brauchst oder fragen möchtes kannst mich jeder Zeit anrufen,... das gilt für jedne hier .... (falls es jemand lesen sollte )
__________________
ZERO ZONE @myspace

ZERO ZONE @ Netlog

for a bite klick here
"Wer Rechtschreibfehler findet....darf sie behalten"
Mit Zitat antworten
Alt 12. June 2008, 09:36  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
Benutzerbild von Chris B.
 

Standard
@topic:

vergiss es einfach

hauptanwendungsgebiet wäre auf jedenfall erstmal kaffee kochen.

die nehmen 100% keine "dahergelaufenen" auf. das geht eher über die kontakte und natürlich was du schon vorzuweisen hast. referenzen wie produktionen, studium, etc. sind von bedeutung. (obwohl studium garnicht so ins gewicht fällt - aber sieht schonmal gut aus, wenn mans auch studiert)

dazu kommt noch, dass viele studio-möglichkeiten schon wegfallen würden, da viele studios einfach "privat" sind, also kein wirklich 24/7 ausgelastetes studio wo viele leute ein- und ausgehen. und die großen, bei denen das der fall ist, nehmen sowieso - wie oben schon erwähnt - "bekannte" oder eben leute die was vorzuweisen haben.

wem würdest du lieber in deiner werkstatt ein praktikum machen lassen?
einen hobby kfz-mechaniker oder einen controlling-manager?
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Powered by vBulletin Version 3.5.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
vBulletin Skin developed by: vBStyles.com, reworked by cyberaxe