Wer in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) reisen will, sollte genau kontrollieren, was er im Gepäck hat. Schon bei mikroskopischen Mengen verbotener Substanzen drohen langjährige Haftstrafen. Direkt ins Gefängnis können auch Medikamente führen, die bei uns frei verkäuflich sind. Und selbst kleinste Krümel, die an der Schuhsohle haften oder wie im jüngsten Aufsehen erregenden Fall sogar Krümel eines Mohnbrötchens ziehen langjährige Haftstrafen nach sich.
Zu Recht hatte sich ein Schweizer nichts dabei gedacht, als er vor seinem Abflug vom Londoner Flughafen Heathrow mit Reiseziel Dubai ein Mohnbrötchen aß. Doch die Phantasie der Sicherheitsbeamten am Flughafen Dubai war größer. Die Krümel auf seiner Kleidung waren ihnen Grund genug, den Ahnungslosen zu verhaften. Vier Jahre Gefängnis lautet das drakonische Urteil.
0,003 Gramm reichen auch schon für 4 Jahre
Tatsächlich werden die Mohnbrötchen in Europa mit Mohnsamen gebacken, der von derselben Pflanze stammt, aus der auch auch Opiate gewonnen werden, nämlich dem Schlafmohn. Der Anteil der Opiate in Lebensmitteln mit Mohn ist sogar messbar, der Verzehr aber allerdings unbedenklich.
Der Anteil in den Krümeln ist entsprechend gering. Doch für die Zöllner der VAE gibt es keine Untergrenze. Das gilt auch für andere Drogen. Dabei muss man gar nichts mit Drogen zu tun gehabt haben. Es genügt wenn man zufällig in welche hinein tritt. So wie im Falle eines Briten, der mit einem Haschischzigarettenstummel in seinem Schuhprofil ertappt wurde. 0,003 Gramm Cannabis fanden die eifrigen Fahnder. Für das nicht einmal zuckerkorngroße Krümelchen wurde er ebenfalls zu vier Jahren Haft verurteilt.
Quell:
freenet.de
Schon heftig oder?