Zitat:
Zitat von aXXit
Zählt nur für eine gewisse Zeit. Ich glaube im ersten halben Jahr oder so. Aber wenn ich nach 2 Jahren einen Totalschaden habe, dann ist ja bei der Leasing auch nur mehr der Zeitwert offen und den übernimmt dann ja die Kasko sowieso.
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was wenns eine woche nach dem halben jahr passiert?
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Besonders problematisch für Privatpersonen ist Leasing wegen der üblichen Restfälligkeitsklausel in KFZ-Leasingverträgen dann, wenn sie einen Unfall schuldhaft verursachen (z. B. durch Alkohol am Steuer) und die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht deckt. Der Leasingnehmer muss die gesamte noch fällige Summe vorzeitig auf einen Schlag bezahlen und kann sie nicht durch den Verkauf des zerstörten Fahrzeugs decken.
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vollkasko versicherung zahlt nicht:
Im Falle von fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln wie beispielsweise abgefahrene Reifen, Lenken von verkehrsuntüchtigen Fahrzeuge oder Trunkenheit/Drogeneinfluss am Steuer. Zwar geht die Versicherung in Vorleistung, holt sich das Geld aber vom Schädiger zurück.
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und ich gehe jetz mal die annahme, dass die grössten schäden (also totalschaden etc.) vorallem bei "jugendlichen" durch grob fahrlässiges fahren entstehen... da würde sie also NICHT zahlen... drogen/alkohol is ja auch net so selten... naja...