Hier wäre es vielleicht interessant, welche Art von Gewerbe du anmelden willst.
Ich habe ein Gewerbe für meinen Nebenjob angemeldet, das ich aber auch gleichzeitig für meine Rechnungen als DJ nutzen darf.
Steuern etc. gsd noch kein Thema, da Geringfügigkeitsgrenze, es dürfen Rechnungen geschrieben werden - die müssen aber ohne MWSt ausgestellt werden.
Diese Geringfügigkeit gilt aber nur, solange der Jahresumsatz unter 30.000€ bleibt, bzw. der Gewinn davon unter 4.000irgendwas ... wenns darüberhinaus geht, können andere Leute hier bestimmt bessere Infos geben.
Wichtig ist zu Beginn mal, dass selbständig nicht zwangsmäßig bedeuten muss, eine eigene Firma (Unternehmen) zu haben.
Grundsätzlich ist der erste und wertvollste Ansprechpartner für dich generell die WKÖ - dort wirst du beraten, kriegst Tipps und erfährst ALLES wichtige, was du für deine Branche oder Sparte wissen musst.
(Gratis in der Regel.)
Die sagen dir auch, ob es zum Beispiel reicht, Freiberufler zu sein oder ob du ein Unternehmen gründen MUSST - das kann sich sogar von Bezirk zu Bezirk unterscheiden!
Wenn du nur mehr selbständig bist, zahlst du deine Sozialbeträge bei der dann für dich zuständigen Anstalt selber ein - SVA der gewerblichen Wirtschaft zum Beispiel.
Da kann man nicht sagen, wie viel du genau bezahlst - das weiß dann dein Steuerberater, den du dir unbedingt nehmen solltest.
Alleine kannst du OHNE Ausbildung oder jahrelange Erfahrung in dem Dschungel nicht auskommen.
(Pension musst du natürlich auch selber einbezahlen, da sind die Pensionskassen aber eh schon einige Zeit autonom.)
Soviel aber vorweg: Du hast es dann mit Finanzamt und SVA zu tun - also wie gesagt:
Hol dir einen Profi als Steueberater, der dich alles für dich regelt.
Und nicht einen den du kennst, weil die Schwester deines Bruders eine Freundin hat, die einen Onkel hat, dessen Bruder mal ...
Mit den beiden ist nämlich nicht gut Kirschen essen und du wirst sonst schnell merken, warum die SVA und das Finanzamt soooooooooooo beliebt sind.
Edit: Der Steuerprofi berät dich dann auch - wie Yosh! andeutet - ob du dich zum Beispiel von der Mwst-Befreiung befreien lassen solltest usw.
Ein Jahreseinkommen bis 10.000 Euro ist steuerfrei, wenn man darüber hinaus kommt wird besteuert! Du darfst im Jahr zu deinem regulären Einkommen 700 Euro dazuverdienen. Wenn du da drüber bist musst du das auch versteuern.
Das mit dem Gewerbe kann man so nicht genau sagen. Für viele bzw die meisten Gewerbe braucht man eine gewisse Berufsausbildung/Lehre/Abschluss
Die Wirtschaftskammer kann dir da gut helfen, gibt auch eine Anlaufstelle für Jungunternehmer!
Wichtig ist auf jeden Fall ein Business Plan, in dem festgehalten wird was du machen willst, strategische Partner, finanzielle Ist Situation, wie du deine Ziele erreichen wirst, wie sich die Gewinne entwickeln sollen etc... Sonst bekommst von der Bank kein Geld....
Danke, dass du einfach nochmal das wiederholst, nur in anderem Kontext, was eh ohnehin schon erwähnt wurde.
Lass mich raten - du studierst BWL?
Vorletzte Schulwoche bei mir in der BW-Stunde:
"Herr Maierhofer, als Abschluss eine leichte Frage: Erzählen sie mir etwas über Bestellungen im Internet!"
Ja also, das Wichtigste ist einmal die Rücktrittsfrist. Diese beträgt 7 Werktage ab Vertragsabschluss, falls der Verkäufer den Käufer nicht über sein Rücktrittsrecht informiert verlängert sich die Frist auf 1 Monat.
"FALSCH! Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Monate, wenn der Käufer nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde erhöht sich die gesetzlich vorgeschriebene Frist auf einen Monat!"
Das hab ich grad gsagt!
"DAS STEHT SO NICHT IM BUCH !!! "
blede oide Hexe
Ich hasse diese BWL-ler
b2t: Ich bin mir sicher, dass beste wäre es wenn du dich an die WKÖ wendest - ist auch gratis. Ich hab eig auch erst die dritte Klasse in der HAK abgeschlossen, könnte dir sicher weiterhelfen, aber es gibt so verschiedene Branchen, Regelungen und Voraussetzungen das es besser ist wenn du dich an die WKÖ wendest. Und einen Steuerberater würd ich auch sehr empfehlen wenn du nicht mindest einen Buchhaltungs/Controlling-Kurs belegt hast - ist im Prinzip ne einfache Sache aber man muss auch wissen wie.
b2t: Ich bin mir sicher, dass beste wäre es wenn du dich an die WKÖ wendest - ist auch gratis. Ich hab eig auch erst die dritte Klasse in der HAK abgeschlossen, könnte dir sicher weiterhelfen, aber es gibt so verschiedene Branchen, Regelungen und Voraussetzungen das es besser ist wenn du dich an die WKÖ wendest. Und einen Steuerberater würd ich auch sehr empfehlen wenn du nicht mindest einen Buchhaltungs/Controlling-Kurs belegt hast - ist im Prinzip ne einfache Sache aber man muss auch wissen wie.
lg
Das Problem, das WIR Akademiker mit den HAKlern haben ist, dass sie den Unterschied zwischen Buchhaltung und Steuer nicht kennen.
Danke, dass du einfach nochmal das wiederholst, nur in anderem Kontext, was eh ohnehin schon erwähnt wurde.
Lass mich raten - du studierst BWL?
Bin dieses Semester fertig geworden mit dem Bakk, und das was ich geschrieben hab stand so nicht da... Je nach Rechtsform bzw. Gewinnermittlung wird eine andere Abrechnung gemacht. Da ich mal nicht annehme, dass er gleich eine AG oder GmbH anreißen wird gehe ich davon aus, dass eine einfache Einnahmen Ausgaben Rechnung gemacht wird.
Was dir also von den Einnahmen über die Ausgaben übrig bleibt, ist dein Gewinn (dein Jahreseinkommen sozusagen). Das ist dann die Bemessungsgrundlage für die Steuern. Bis du mal soweit bist dass du zwingendermaßen eine doppelte Buchführung machen musst weil ja Einnahmen aus Gewerbebetrieb (unter Berücksichtigung des §189 UGB) etc... dauert das mal... Beispiel: Hast du auch noch einen normalen Bürojob und legst zB nebenher auf für ca sagen wir mal 300 Euro pro Abend (nehmen wir mal an 1mal in der Woche 4 mal im Monat = 1200 Euro im Monat dazu) mit Rechnung bzw Beleg, dann kommen im Jahr nach Adam Riese ca 14400 dazu. Davon musst du dann natürlich auch Steuern zahlen und zwar insofern, dass es deine Bemessungsgrundlage deiner "normalen Erwerbstätigkeit" als Angestellter erhöht. Es werden also alle Einkünfte zusammengerechnet, wär ja auch Schwachsinn wenns anders wär *g* Das kann man zB auch im Steuerausgleich machen wenns mehr war, siehe Finanzonline. Hast du allerdings eine Steuernummer für diese Geschichten gelöst (also bist beim Finanzamt angemeldet für solche Dinge bekommst eine eigene Nummer) wird das wieder gesondert angegeben...
Pfuh also alles ultrazach, das geht halt jetzt ewig so weiter... ich hab in Rechnungswesen auf der Uni immer nur einen 4er gehabt, also bitte nicht steinigen wenn ich jetzt das ein oder andere mal danebengehaut hab
Geändert von djparalyzer (8. July 2010 um 23:58 Uhr).