Mich würde persönlich interessieren, ob Melodien auch geschützt sind und zu welchem Teil. Aktuelles Beispiel ist die Moving too fast von Supafly. Da wird ja die Original Melodie von "Another day in paradise" nachgespielt oder verwendet, musste man diese bei dem Label/orig. Interpreten auskaufen?
also alles was normalerweiße nicht 1 zu 1 Gecovert wird, muss angefragt werden.
1 zu 1 Covern heißt, nach dem Notenbuch.
Wurde ein Song produziert, und wurde nur die Melodie verwendet, ist es eine Veränderung des Orig. Werks, und sollte normalerweiße, angefragt werden.
Kosten entstehen normaler weiße nicht nur die AKM (Gema) abgaben gehen zu gunsten des Komponisten oder Texters. Das heißt auf Deutsch der was es mal gemacht hat steckt, das Geld ein :-)
Das ist ausmachungs Sache mit dem Verlag, oder Komponisten oder Texter.
Aber es gibt viele Titel wo eine Ähnlichkeit besteht, wo kein Kläger auch kein Geklagter.
hmmm
und was is dann mit dem schi schi dagostino?
der fladert ja auch ur viele melows, ideen, etc...
beispiele:
- moonlight shadow (luca noise / ggdag)
- like a prayer (ggdag)
- gigis goodnight (ggdag & pandolfi) [sample aus mo-do - 1,2 polizei)
etc.
kann das der gigi machen weil er soviel geld hat, und eh jede klage gegen ihn abzahlen könnt, oder glaubt hier echt jemand dass der schi schi bei den autoren & textern nachfragt ???