funktioniert natürlich nur wenn du von all deinem zeugs rechnungen auf deinem namen vorweisen kannst.
als kleinunternehmer (bei umsätzen <= 22.000 euro) bist du von der umsatzsteuer befreit, verlierst aber dadurch auch das recht auf vorsteuerabzug.
gemäß § 6 Abs. 3 UStG kannst du auf diese befreiung verzichten und so deinen vorsteuerabzug sicherstellen.
für nähere details empfehl ich dir einen steuerberater zu befragen.
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Das Gewissen ist eine Schwiegermutter, deren Besuch niemals endet.
Henry Louis Mencken
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