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Vorsteuerabzug für DJ's?
#1
Alt 25. August 2006, 11:12  
DJ@Fire
Member 1st Class
DJ@Fire wird schon bald berühmt werdenDJ@Fire wird schon bald berühmt werden
Deejay
 
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Standard Vorsteuerabzug für DJ's?
Bekommen "Gemeldete DJ's" die Vorsteuer ihrer Ausgaben (Equiptment, Vinyls etc.) vom Staat wieder zurück oder wie funktioniert das?

Lg @Fire
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#2
Alt 25. August 2006, 11:21  
teejack
Moderator
teejack ist einfach richtig nettteejack ist einfach richtig nettteejack ist einfach richtig nettteejack ist einfach richtig nett
 
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Frage
was verstehst du unter "gemeldeter DJ"? Wenn du selbstständig bist und ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast, kannst du Vorsteuer-Abzugsberechtigt sein...
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Ich bewerte Beiträge, und du?
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#3
Alt 25. August 2006, 11:32  
MoonWalker
Crazy Poster
MoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz sein
 
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funktioniert natürlich nur wenn du von all deinem zeugs rechnungen auf deinem namen vorweisen kannst.

als kleinunternehmer (bei umsätzen <= 22.000 euro) bist du von der umsatzsteuer befreit, verlierst aber dadurch auch das recht auf vorsteuerabzug.
gemäß § 6 Abs. 3 UStG kannst du auf diese befreiung verzichten und so deinen vorsteuerabzug sicherstellen.

für nähere details empfehl ich dir einen steuerberater zu befragen.
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Das Gewissen ist eine Schwiegermutter, deren Besuch niemals endet.
Henry Louis Mencken
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#4
Alt 25. August 2006, 13:57  
RAZE
"Dancechartsmaniac" Poster
RAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende Zukunft
 
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Also nur als Angestellter nicht, musst wie gesagt schon ein Gewerbe aufmachen.

lg
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#5
Alt 25. August 2006, 15:53  
Berni
User of the year
Berni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes Ansehen
 
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Das Thema hatten wir schon mal.
Er muss definitiv KEIN Gewerbe aufmachen - auch als Freiberufler kann er sich diesen Abzug holen.
Aber natürlich geht´s mit Gewerbe ebenso.
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