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Alt 17. November 2003, 10:24  
Disco-Store, Gue
"Dancechartsmaniac" Poster
Disco-Store, Gue kann auf vieles stolz seinDisco-Store, Gue kann auf vieles stolz seinDisco-Store, Gue kann auf vieles stolz seinDisco-Store, Gue kann auf vieles stolz seinDisco-Store, Gue kann auf vieles stolz seinDisco-Store, Gue kann auf vieles stolz seinDisco-Store, Gue kann auf vieles stolz seinDisco-Store, Gue kann auf vieles stolz seinDisco-Store, Gue kann auf vieles stolz sein
 
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Beitrag
eigentlich wollte ich folgenden mailverkehr in den passenden beiträgen plazieren.

da es aber ganz schön viele gibt und ich diese nicht alle
künstlich updaten will, erstelle ich hier einen eigenen beitrag.

nicht nur das zumeist günstigere und bessere händler in österreich zu finden sind,
stellen sich auch immer wieder eine menge probleme ein.

dieses thema wurde aber schon oft genug durchgekaut, also kurz und schmerzlos.
hier ist ein auszug eines mailverkehrs:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

das Konsumentenschutzgesetz sieht, bei einem Defekt einer gekaufter
"beweglicher" Ware vor, dass die Gewährleistungs-Richtlinie anzuwenden ist.
Diese besagt, dass Sie das Recht auf eine einwandfrei funktionierende Ware
haben. Dieses Recht können Sie ausschließlich bei dem Händler geltend
machen, wo Sie das Gerät gekauft haben.
Auf Garantieleistungen besteht jedoch kein Rechtsanspruch, außer auf jenen
die in einer Garantieurkunde festgehalten sind.

Pioneer Europa garantiert, dass ein Jahr nach Kauf eines Gerätes der
Produktgruppe "Home HiFi" und "Car HiFi", die defekten Geräte nach Vorlage
der vollständig ausgefüllten Garantiekarte und der Rechnung, in ganz Europa
kostenfrei repariert werden. Die für jedes Gerät individuelle Garantiekarte
liegt der Betriebsanleitung bei.
Der CDJ-100s gehört jedoch leider zu der Produktgruppe "Profi-DJ".
Bei dieser Produktgruppe ist eine Garantiereparatur in anderen Ländern als
das Gerät gekauft wurde nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass ausschließlich
die Gewährleistungs-Richtlinie zur Anwendung kommen kann.

Trotzdem werden wir gerne versuchen Ihren Fall der Pioneer Europazentrale
vorzutragen. Deshalb ersuchen wir Sie, uns die Rechnung zu "faxen", per
e-mail den Rechnungsscann oder die Rechnungskopie mit der Post an die
Pioneer-Serviceleitung Österreich zu schicken.

In der Hoffnung Ihnen bald positive Nachricht geben zu können, verbleiben
wir mit freundlichen Grüßen

XXXXXX XXXXXXXX
Pioneer-Service



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: XXXXX XXXXXXXX]
Gesendet: Freitag, 14. November 2003 01:43
An: XXXXXXXXXXXXXXXX
Betreff: Auskunft - Garantiekarte !?

Grüß Gott!

Ich habe im April diesen Jahres einen DJ-CD Player (CDJ-100S) von Pioneer
gekauft und musste ihn leider letzte woche zur reparatur geben, weil
anscheiend
ein potentiometer defekt ist - und das bei einem Profi-Gerät, dass nicht
einmal viel verwendet wurde und noch dazu erst ein halbes Jahr alt ist!!
Nicht
genug damit; so wollte der Herr an der Reparaturannahme auch, dass ich ihm
eine ausgefüllt Garantiekarte nachbringe, mit dem Händlerstempel darauf. Ich
habe dieses Produkt über einen deutschen Versandhändler (www.XXXXXXXX.de)
bestellt und konnte dieser aufforderung aus vorerst einem guten Grund nicht
nachkommen:
Ich finde keine Garantiekarte - weder in der Gebrauchsanweisung, noch in der
Packung, noch sonst irgendwo! Ich möchte sie daher fragen, wie diese
Garantiekarte aussieht und wenn es sie denn gibt, wo ich sie finden kann.
(Also ob
man sie irgendwo ausschneiden muss, oder ob das eine extra Karte ist,
welches
Format, welche Papierdicke..!)
Ich habe 3 Pioneer DJ-Geräte (2 cd-player, 1 Mischpult) und habe keine
einzige Garantiekarte gesehen; was mir doch sehr eigenartig vorkommt, wo man
mir
doch gesagt hat, man fände diese Karte in der Gebrauchsanweisung!

Weiters möchte ich sie fragen ob es ihr Ernst ist, dass ich - sollte sich
diese ominöse Garantiekarte tatsächlich auffinden lassen- wirklich diese
dann
nach Deutschland schicken, mir einen Händlerstempel darauf geben lassen, mir
das zurückschicken lassen soll und sie erst dann anfangen können
Firmenintern
das Gleiche mit ihrer Partnerfirma in Deutschland zu klären, ob sie den cd
player überhaupt in Österreich reparieren dürfen???!
(so wurde mir das Prozedere geschildert!!)

Ich möchte sie höflich auf das Konsumentenschutzgesetz hinweisen, wo ich mir
kaum vorstellen kann, dass das einem Konsumenten zugemutet werden kann oder
muss! Auf dem Gerät selbst steht hinter drauf, dass es erst Feb. 2003
hergestellt worden ist - ich hab also auf jeden Fall Garantieanspruch! Die
Rechnung
mit der Firmeninsignie des Verkäufers ist ebenfalls darauf. Ein Mitarbeiter
der Service-Abteilung hat auch eine Kopie meiner Rechnung gemacht! Ich
möchte
sie auch fragen ob diese Rechnung, die ja eindeutig den eigentumsnachweis,
sowie auch den Beweis des rechtmäßigen erwerbs und des Kaufdatums bringt
nicht
ausreicht um meinen Garanteianspruch geltend zu machen?!

Ich bin schon gespannt auf ihre Ausführungen und hoffe in beiderseitigem
Interesse, dass sich dieser Fall schnell aufklärt!

Mit freundlichen Grüßen;

XXXXX XXXXXXX

--
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ich find den kunden zudem als gelinde gesagt "sehr frech" (droht doch glatt, obwohl er kein recht dazu hat).
denn ich wäre nicht nur dafür, dass er sein gerät dort reparieren lässt
(wieso sollen wir ösis dafür zahlen),
sondern plädiere auch dafür, dass er seine sozialleistungen und zahlungen
für sein ins ausland geschobenes geld
auch dort anfordert.

lg gue

[ 17.11.2003, 10:50: Beitrag editiert von: DISCO-STORE, Team ]
__________________
Jeder kennt den billigsten Preis, aber keiner den Wert!
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