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Beatles-Rechtsstreit auf heise.de - Rückfrage
#1
Alt 6. November 2009, 20:27  
Alex Kay
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Standard Beatles-Rechtsstreit auf heise.de - Rückfrage
Tach !

Ich verfolge gerade einen Rechtsstreit zwischen Sony und einem Verlag mit.
Die Jungs haben die Beatles-Songs mit dem "Psy-Model"-Verfahren bearbeitet und behaupten nun, sie seien Rechteinhaber da es sich um "ganz neue Songs" handelt.

(näheres dazu hier: http://www.heise.de/newsticker/meldu...gs-852517.html )

Wie auch immer - im Forum von heise.de hat ein User folgendes behauptet:

Zitat:
> Aha.. wenn ich mich also mit meiner Gitarre an ein Mikro setze und
> "Drive my Car" oder sonst einen Song der Beatles aufnehme, dann hab
> ich das nicht nur psychodingens verfremdet, sondern sogar noch ein
> bisschen mehr. Dann gehört der Song doch auch nicht plötzlich mir,
> sondern ich muss in D jedenfalls GEMA zahlen bei Aufführung, den
> Rechteinhaber fragen, ob ich sein Stück überhaupt "covern",
> bearbeiten oder sampeln darf.

Du musst *nicht* fragen. Weder die GEMA, noch sonst jemanden. Musst
du einfach nicht. Tantiemen bezahlen ja, evtl. GEMA bezahlen auch,
aber um Erlaubnis braucht man nicht einmal in der BRDDR
irgendjemanden zu fragen, bevor man etwas produziert. Egal, ob Cover
oder nicht.
Merke: Zahlen musst du immer. Fragen erst mal nicht.

Ich war bis dato der Meinung, der Rechteinhaber muss mit einem Cover (vor Veröffentlichung) einverstanden sein.

Es geht hierbei um eine Veröffentlichung - nicht um das bloße Aufführen.

Kann man wirklich wild drauf los covern und etwas veröffentlichen ohne den Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen ?
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#2
Alt 6. November 2009, 20:40  
Berni
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Es gibt eine - teilweise - urbane Legende, dass man keine Freigabe braucht und klagefrei davon kommt, wenn meine sogenannte 1:1 Coverversion macht OHNE Bearbeitung der kreativen Inhalte.
(Streit gibts überall, was eine Bearbeitung ist - die einen sagen, es reicht, das Tempo zu verändern, die anderen brauchen schon mehr ....)
Jeder Anwalt wird dir dazu was anderes sagen, aber eines ist bei Coverversionen in der Praxis immer klar:
Wenn es niemanden interessiert und sich damit keine Kohle machen lässt, wirst du covern können, wen du willst.
Wenn es sich aber abzeichnet, dass etwas ein Hit wird, dann hast du mehr Kläger, als du zählen kannst.
Es gibt - L.A, San Francisco und London sind da die Hochburgen - aber spezielle Anwälte, die ohne Auftragggeber - Klienten arbeiten, und nix anderes machen, als das Internet auf Coverversionen zu durchstöbern. Haben sie erst eine gefunden, dann reicht ein Anruf um festzustellen, ob das legitimiert ist, und wenn nicht, klagen die dich auf eigene Faust und streichen zwischen 8 und 25% der Klagssumme ein.
In Frisco gibts sogar eine eigene Studentenverbindung - weiß leider den Namen nicht mehr - die sich auf sowas spezialisiert hat und als Studenten innerhalb eines Jahres soviel erklagt haben, dass sie sich ein 2 stöckiges Mehrparteienhaus als Clubhaus kaufen konnten.
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#3
Alt 10. November 2009, 09:53  
Chris Wittig
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Ich weiß nur, dass es in Italienen egal ist! Da brauchst ned um die Rechte fragen... da kannst wirklich gleich ohne irgendwas drauf los covern!

@ berni: das find ich echt arg, die reißen aber sicher nicht schlecht kohle damit....
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#4
Alt 10. November 2009, 09:57  
Berni
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Egal ist es in Italien ganz und gar nicht - nur kommen da die Anwälte gar nicht mehr nach, darum schei**en manche gleich ganz drauf!
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#5
Alt 10. November 2009, 16:47  
Alex Kay
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ich frag mich gerade warum ich hierfür ne negativbewertung bekommen habe
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#6
Alt 21. January 2010, 10:05  
Palermo
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berni hat recht.

im augenblick der veröffentlich MUSS eine freigabe des verlages und/oder des urhebers (kommt auf den vertrag zw. verlag und urheber an) erfolgt sein.

nur bezahlen reicht nicht. wir hatten mal einen fall mit max deejay, wo wir eine coverversion von g. rafferty s "baker street" produziert haben, und auch als 100% cover bei akm/aume gemeldet haben. wurde dann nach deutschland verlizenziert.
wurde auch fleissig für sampler freigegeben und es gab sogar eine anfrage von mercedes, die das in einer eu-weiten kampagne verwenden wollten.

das endergebnis war: der verlag hat, wie sie die coverversion bemerkt haben, den deutschen lizenznehmer sofort auf unterlassung verklagt und uns die rechte im nachhinein nicht freigegeben.
die hätten wie gesagt 100 % bekommen.
wir mussten damals die schon gepressten maxicds in die tonne treten und die ganzen freigaben für compilations wieder zurücknehmen.
bei einer compi war es leider zu spät und wir mussten für ca. 150.000 cds die schon gepresst waren, die kosten für neupressung und coverartwork usw. übernehmen. schaden für uns als produzent alles in allem umgerechnet ca. 50.000 €. und da hatten wir noch ziemlich glück, der compilationhersteller (weiss nimmer welche das war) hätte uns auch noch auf ertragsminderund usw. verklagen können.

das das das ende der zusammenarbeit mit diesem deutschen label war, kam natürlich auch noch dazu... (EAMS hiess das label. gibts auch schon nicht mehr... aber daran sind nicht wir schuld )

nur das zum thema 1 zu 1 coverversion...
__________________
keep on dancing
palermo

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#7
Alt 21. January 2010, 12:05  
Stee Wee Bee
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Wobei bei der Baker Street doch damals noch irgendwelche Vocals (Rap ?) dazu kamen, wenn ich mich richtig erinnere.

Hier war also der Unterschied zum Original doch schon spürbar.

Aber im Endeffekt ist selbst eine moderne Drumprogrammierung bei sonst gleich gelassenen Instrumenten und Vocals bereits ein Eingriff in die Originalkomposition und kann für einen Verlag Anlass sein, zu klagen.

Deshalb besser immer nachfragen oder die so geschickt Komposition verändern, dass sie als eigene durchgeht (aber trotzdem noch ans Original erinnert).

Da muss man dann allerdings auch den Text ändern.
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