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Felgen für Auto typisieren
#1
Alt 25. April 2009, 15:11  
Loopo
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Frage Felgen für Auto typisieren
Kann man Felgen für ein Auto typisieren, für das man noch keine passende Bereifung hat? Ich habe noch von meinem alten Auto Felgen, bei dem die Bereifung zu hoch ist. Möchte mir aber keine neue Bereifung kaufen, wenn ich sie nicht typisiert bekomme.

Wie läuft das Typisieren generell ab? Was brauche ich wirklich für Felgen-Typisierung?
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#2
Alt 25. April 2009, 16:25  
KRIZ VAN DALE
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Deejay
 

Standard
Was ist beim Tuning von Rad-/Reifenkombinationen zumindest zu beachten?

Für Österreich:

So wie bei allen Fahrzeugmodifikationen muss auch bei Umrüstungen auf Breitreifen oder beim Tausch sonstiger Komponenten eine Vielzahl von Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, damit die gewünschte, optimale und sichere Performance erreicht, aber auch die gesetzeskonformen Bestimmungen eingehalten werden.

· bei Änderungen und Montage von Teilen, welche nicht im Typenschein vermerkt sind, unbedingt Genehmigung der zuständigen Behörde (Landesfahrzeugprüfstelle) einholen
· der Unterschied zwischen dem Abrollumfang der originalen und der neuen Bereifung sollte nicht mehr als ca. +1,5% bzw. -2,5% betragen (bei 4x4-Fahrzeugen ist u.U. etwas mehr zulässig, bei LKW +/-2%), da es bei zu großen Abweichungen zum Auftreten ev. ABS/ASR-Fehlfunktionen kommen kann (speziell bei Differenzen des Abrollumfanges zwischen VA- und HA-Bereifung von mehr ca. 1%), das Motordrehmoment aufgrund der geänderten Über-/Untersetzung nicht mehr dem Serienzustand entspricht oder die Angleichung des Geschwindigkeitsmessers nötig wird (ACHTUNG: Nach der Tachoangleichung müssen auch ev. vorhandene Winterbereifungen getauscht bzw. können nicht mehr verwendet werden !).
· Bei Änderung des Abrollumfanges der Bereifung von etwa +8% und –8% oder bei Über-/Untersetzungsänderungen muss zusätzlich ein nochmaliges Abgasgutachten (relativ aufwendig und sehr kostenintensiv) erstellt werden.
· Für Differenzen des Abrollumfanges der Vorder- und Hinterachsbereifung (z.B. bei unterschiedlichen Reifengrößen) gibt es keine diesbezüglichen Richtlinien, da die erlaubte Differenz von der Funktion des ABS /ASR-Systems abhängt. Bei vielen Fahrzeugen sind Differenzen bis 1% zwischen VA und HA als unkritisch anzusehen; andere Fzge, speziell ältere mit Allradantrieb, erlauben hingegen gerade 'mal 0,2% ! Es sit strengstens anzuraten, vom jeweiligen Fahrzeughersteller eine diesbezügliche Freigabe einzuholen.
· Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex müssen zumindest jenen der Originalbereifung entsprechen
· für genügend Freigängigkeit des Rades im Radkasten (10mm) sowie für die vorgeschriebene Bodenfreiheit (11cm) und ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist zu sorgen. Die hierfür verwendeten und handelsüblichen Radabdeckleisten müssen eine gewisse Festigkeit/Steifigkeit aufweisen und DAUERHAFT HALTBAR mit der Radkastenkante verbunden sein (Schraub- oder Nietverbindung ist nicht vorgeschrieben, aber dauerhaft wird die Klebeverbindung in den meisten Fällen nur durch Industriekleber). Das Entfernen der Radabdeckleisten kommt einem Erlöschen der Genehmigung gleich.
· die Änderung der Spurweite "r" sollte gering bleiben (max. +2% bei Pkw, bei Geländefahrzeugen mit Trägerrahmen max. +4%), da sonst der geänderte Lenkrollradius und die modifizierte Spurweite die Lenkrückstellkräfte sowie den Geradeauslauf sowie die Spurrillenempfindlichkeit des Fahrzeuges beeinflussen und alle Fahrwerksteile extrem hohen Beanspruchungen ausgesetzt werden (siehe Bild 1)
· Spurplatten/Distanzscheiben: erhältlich in den Dicken 5-60mm, sind achsweise zu verwenden, max. Felgen-ET und Reifenabrollumfang entsprechend dem beiliegenden Teilegutachten.
· äußerst wichtig ist die Wahl der idealen Felge, welche die Möglichkeit zum optimalen Zentrieren, die passende Einpresstiefe (ET) und der ein fahrzeug- und reifenspezifische(s) ABE/TÜV-/Festigkeitsgutachten beiliegen muss. Bei Rädern, welche für spezielle Märkte hergestellt werden (z.B. USA) ist zu berücksichtigen, dass trotz Angabe der max. Tragkraft sowie der Prüfnorm/Standard (JWL, JWL-T, VIA, VWL, SAE, etc.) am Rad, sowie des Herstellers und der Felgenmaße in vielen Fällen nicht die Eintragungsfähigkeit gegeben ist.
· Anpassung des Reifenfülldrucks
· ein sorgfältigeres Montieren und Wuchten als bei Standardgrößen ist unerlässlich
· Anpassung der Fahrwerksgeometrie (insbesonders Sturz und Spur) um vorzeitigen Verschleiß und Reifenschäden zu vermeiden
· ev. Einbau von progressiveren Dämpfern und steiferen Federn sowie Stabilisator-Anpassung
· geringfügige Komforteinbußen - dynamisch als auch akustisch
· aufwendiges Wuchten durch meist "innen geklebte" Wuchtgewichte
· größere, ungefederte Massen und somit geänderte Resonanz- und Vibrationsbereiche
· höhere Aquaplaningneigung bei ungenügender Restprofiltiefe
· Montage von Schneeketten meist nicht möglich oder nicht erlaubt
· Auf den Minimalabstand von 3mm zwischen Bremsscheibe/Bremszange und Felgenteilen (auch Wuchtgewichte) ist unbedingt zu achten.
· Nicht immer sind Räder trotz passender Einpresstiefe und statische Traglast für jedes Fahrzeug geeignet. Faktoren wie dynamische Belastungen (dynamische Kräfte inkl. Auftrieb durch Spoiler, etc.), Durchlüftung der Radsterne und somit Bremsenkühlung sowie die ungefederten Massen sind zu berücksichtigen.
· Die Verwendung von "schwimmenden Radbolzen" zur Adaptierung des Lochkreises bis zu 2mm erfordert i.a. die Verwendung von Metallzentrierringen.

Räder ("Felgen") müssen zumindest folgende Informationen tragen (unbedingt mitgegossen oder eingeschlagen!): Felgenbreite, Durchmesser, Einpresstiefe, Lockreisdurchmesser, Type, Bezeichnung und Hersteller; ggf. auch die KBA/ABE-Nummer. Angebrachte Aufkleber sind als Informationsträger nicht zugelassen!

Geändert von KRIZ VAN DALE (25. April 2009 um 16:29 Uhr).
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#3
Alt 25. April 2009, 17:15  
Floppy
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Deejay
 
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Schraub- oder Nietverbindung von den Blechen wurde mir aber vorgeschrieben

Grundsätzlich sollten weder Felgen noch Reifen aus dem Radkasten stehen. Wenn du nicht gerade 17er auf einen Corsa draufschraubst, der Prüfer gnädig ist du ihn nicht in seiner Pause störst, er seinen Kaffee schon getrunken hat und er die Zeitung gelesen hat dürfte das kein Problem werden.

E-Prüfzeichen plus Gutachten sollten die Felgen allerdings haben. Am Besten wird sein wenn du mal bei einer Prüfstelle anrufst und dort fragst.
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Ray A./ The manic raid




Geändert von Floppy (25. April 2009 um 17:18 Uhr).
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#4
Alt 25. April 2009, 17:33  
KRIZ VAN DALE
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Deejay
 

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Meine am Fiesta wurden auch von der Landesregierung eingetragen und streifen beim einlenken am Innenkoderer
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#5
Alt 26. April 2009, 10:29  
Loopo
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Zitat:
der Unterschied zwischen dem Abrollumfang der originalen und der neuen Bereifung sollte nicht mehr als ca. +1,5% bzw. -2,5% betragen
Wenn ich die Reifen nebeneinander stelle, ist die Höhe ca. 3 cm unterschiedlich, entsprechend komme ich sicher über die 1,5%, weshalb ich wie oben erwähnt neue Bereifung brauche
Zitat:
äußerst wichtig ist die Wahl der idealen Felge, welche die Möglichkeit zum optimalen Zentrieren, die passende Einpresstiefe (ET) und der ein fahrzeug- und reifenspezifische(s) ABE/TÜV-/Festigkeitsgutachten beiliegen muss.
Da habe ich schon gesucht aber im Internet leider nichts gefunden (Felgen: Toora T900).

Und wie erwähnt ist die Frage, ob ich auch ohne Neubereifung bzw. Ankauf typisieren kann.
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#6
Alt 26. April 2009, 10:34  
KRIZ VAN DALE
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Deejay
 

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Am besten anrufen:

Für Niederösterreich:
http://www.noe.gv.at/Verkehr-Technik...rzeichnis.html


Für Wien:
Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
11., 7.Haidequerstraße 5
Telefon: (+ 43 1) 955 59
Fax: (+ 43 1) 4000-99-9220
E-Mail:
landesfahrzeugpruefstelle@ma46.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr

Geändert von KRIZ VAN DALE (26. April 2009 um 10:36 Uhr).
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#7
Alt 26. April 2009, 11:39  
::.. cross ..::
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