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#1
Alt 23. August 2004, 09:58  
dj_anoxium
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dj_anoxium zeigte ein beschämendes Verhalten in der Vergangenheit
 

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Hi Leute
hab da mal eine frage um auch wirklich nix falsch zu machen

Mal angenommen ich hab ja so ein paar vinyls
wenn ich mir davon eine mp3 mache
und dann die vinyl privat verkaufe
darf ich mir die mp3 behalten
(natürlich habe ich von allein meinen vinyls die ich gekauft habe noch die rechnung)

ich denke mal schon da ja ich schon mal bezahlt habe nicht wahr

ist halt nur das ich das original auf der vinyl dann nicht mehr habe

(ist natürlich auch klar das die mp3 nicht weitergegeben wird)

aber generell wie sieht es da aus
mache ich mich da strafbar oder nicht

wenn ja lass ich das halt und behalte mir meine lieblinsvinyls
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\"Zuerst lernt man gehen und sprechen und dann stillsitzen und Mundhalten!\"
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#2
Alt 23. August 2004, 10:45  
teejack
Moderator
teejack ist einfach richtig nettteejack ist einfach richtig nettteejack ist einfach richtig nettteejack ist einfach richtig nett
 
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wenn sich in letzter zeit nichts dramatisches geändert hat, dann hast du mit verkauf der originale auch keinen anspruch mehr auf eine "sicherungskopie" => d.h. deine mp3`s sind dann so illegal als hättest du sie selbst gesaugt
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#3
Alt 23. August 2004, 10:59  
dj_anoxium
Insane Poster
dj_anoxium zeigte ein beschämendes Verhalten in der Vergangenheit
 

Unglücklich
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von teejack:
wenn sich in letzter zeit nichts dramatisches geändert hat, dann hast du mit verkauf der originale auch keinen anspruch mehr auf eine "sicherungskopie" =&gt; d.h. deine mp3`s sind dann so illegal als hättest du sie selbst gesaugt </font>[/quote]ich verstehe das ja nicht
es wurde ja was bezahlt dafür und die haben ja auch geld gesehen die produzenten
wenn man privat verkauft sehen die ja garnix mehr davon
sie können ja an einer scheibe nur einemal was verdienen
und das habe ich ihnen gezahlt
warum darf ich mir das sozusagen nicht behalten

echt verrückt
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#4
Alt 23. August 2004, 11:19  
teejack
Moderator
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Böse
meiner persönlichen meinung nach:
wieso willst du die original tonträger denn verkaufen? wenn du sie verkaufst - weg damit! ansonsten - behalten! aber kaufen - rippen - verkaufen ist um NICHTS besser als saugen.... [img]redface.gif[/img]
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#5
Alt 23. August 2004, 11:27  
dj_anoxium
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</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von teejack:
meiner persönlichen meinung nach:
wieso willst du die original tonträger denn verkaufen? wenn du sie verkaufst - weg damit! ansonsten - behalten! aber kaufen - rippen - verkaufen ist um NICHTS besser als saugen.... [img]redface.gif[/img]
</font>[/quote]sowas habe ich noch nie gemacht
aber die die ich nicht mehr fürs auflegen brauche und nur platz halt verschwenden
aber halt mir persönlich gut gefallen

aber da es ja anscheinend nicht gesetzes gemäß wird sowas für mich nicht in frage kommen

muss ich mir halt ein schränkchen bauen

[ 23.08.2004, 11:28: Beitrag editiert von: AnoX ]
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#6
Alt 23. August 2004, 11:30  
teejack
Moderator
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tjo - is anscheinend eine sache der persönlichen einstellung (oder des geldes):
aber eine platte die mir gefällt geb ich doch nicht her
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#7
Alt 23. August 2004, 11:31  
dj_anoxium
Insane Poster
dj_anoxium zeigte ein beschämendes Verhalten in der Vergangenheit
 

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ja eh
wolle halt nur mal fragen
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#8
Alt 23. August 2004, 11:34  
martinwechselberger
3. VERWARNUNG - Endgültige Sperre
martinwechselberger kann nur auf Besserung hoffen
 

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Blinzeln
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von AnoX:
ich verstehe das ja nicht
es wurde ja was bezahlt dafür und die haben ja auch geld gesehen die produzenten
wenn man privat verkauft sehen die ja garnix mehr davon
sie können ja an einer scheibe nur einemal was verdienen
</font>[/quote]ne ist eben nicht so weil sich der Käufer deiner Scheibe sonst viell. auch eine neue gekauft hätte und das wären dann 2 verkaufte Vinyls

Aber was solls, solange du damit nicht mehr Geld machst, die MP3s nur privat hörst und vor Allem die Vinyl auch eine Zeit lang besessen hast (also nicht gleich bestellt-gerippt-verkauft) scheiss auf das Gesetz und behalt sie.

[ 23.08.2004, 11:35: Beitrag editiert von: ..::empire::.. ]
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#9
Alt 23. August 2004, 11:39  
dj_anoxium
Insane Poster
dj_anoxium zeigte ein beschämendes Verhalten in der Vergangenheit
 

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ja also die vinyls sind gut 2 jahre alt
aber ich habs mir jetzt mal wieder durchgesehen und eigentlich will man sich die eh behalten
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Alt 23. August 2004, 20:20  
fjonsen
n00b 1st Class
fjonsen zeigte ein beschämendes Verhalten in der Vergangenheit
 

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ist mmn ein typischer fall für "wo kein kläger da kein richter"

strafbar machst du dich auf jeden fall wenn du die mp3s dann online verfügbar machst oder dich mit der prozedur bereicherst (was irgendwie eh unrealistisch ist).
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