Neu seit 01.01.2008
Freie Dienstnehmer nach §4 abs. 4 ASVG werden in die Versicherung miteinbezogen!!
Aus sicht meiner Firma, ist dies eine besserstellung im ALVG (Arbeitslosenversicherungs Gesetz), auch laufende Fälle werden erfasst. Wenn ihr dazu nächere Infos benötigt, könnt ihr bei der Kammer der gewerbl. Wirtschaft alles genau nachfragen. (also wie das alles genau abläuft, damit ihr dies Einzahlen könnts)
Anwartschaftszeiten (also die Zeiten die wird dann benötigen, damit wir das Arbeitslosengeld berechnen können), werden erst ab 01.01.2008 erworben!!!
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Alt, vor 01.01.2008
Gilt bei uns als Verlängerung Rahmenfrist!!
Dies beduetet das wenn ihr, z.b.: vor 10 Jahren (oder 5 Jahren oder 20 jahren egal eigentlich
) Unselbstständig gearbeitet habts, und von der Unselbstständigigkeit übergangslos auf die Selbstständigkeit gewechselt habts, wird das Arbeitslosengeld vor der Zeit der Selbstständigkeit berechnet!