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Songs Covern erlaubt?
#1
Alt 5. October 2010, 12:19  
pubber
n00b
pubber befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
 

Standard Songs Covern erlaubt?
Ich hab mich schon ein wenig in die Materie eingelesen, aber gestern sagte ein Kumpel etwas zu mir was ich nicht glaubte: Stimmt es dass man jeglichen Song covern darf, auch kommerziell, wenn man keine Originalsamples benutzt und einfach alles nachspielt, nachsingt etc?
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#2
Alt 5. October 2010, 12:46  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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Stimmt nicht... aber das sollte rein aus logischem Verständnis schon klar sein, dass man nicht einfach einen Text absingen kann, um damit schön Geld zu machen...

Für rein private Zwecke, darfst du alles erdenkliche fabrizieren.
Alles Andere, womit du Publikum erreichst, ist nicht legal. (sofern keine Regelung stattgefunden hat)


P.S.: Und ich glaube diese Live-Covers auf Konzerten sind auch eher Grauzone (aber keine Ahnung)


Gibt einige hier an Board, die sich mit dem Zeug noch viel genauer auskennen...
aber grob gesagt: Dein Kumpel irrt gewaltig...
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#3
Alt 5. October 2010, 18:18  
dj chris pretschini
Member 3rd Class
dj chris pretschini wird schon bald berühmt werden
 
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Was ist dann mit den ganzen Bootlegsachen die wir DJ´s spielen, wäre dann theorethisch auch nicht legal
__________________
Einfach sich selber treu bleiben...
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#4
Alt 5. October 2010, 20:09  
DJMAT
Member 1st Class
DJMAT wird schon bald berühmt werden
 

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genau genommen dürften man ja bootlegs auch nicht spielen...hat ja keiner die rechte bzw. der künstler des originals die rechte dafür hergegeben.
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#5
Alt 5. October 2010, 21:45  
Redkay
 

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Kann ich mir auch eher schlecht vorstellen. Obwohl ich das mit dem "keine originalen Samples" auch schon mal gehört habe. Aber von Gesang und Co. brauchen wir gar nicht erst anzufangen...
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#6
Alt 5. October 2010, 22:26  
Indurro
Administrator
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Deejay
 
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Zitat:
Zitat von pubber
Ich hab mich schon ein wenig in die Materie eingelesen, aber gestern sagte ein Kumpel etwas zu mir was ich nicht glaubte: Stimmt es dass man jeglichen Song covern darf, auch kommerziell, wenn man keine Originalsamples benutzt und einfach alles nachspielt, nachsingt etc?

Naja, so Unrecht hat dein Kumpel nicht.

Wenn du das quasi 1:1 nachspielst, besteht keine schöpferische Leistung deinerseits. Das heißt, der Urheber (Originalinterpret, Texter usw) hat in dem Fall auch den Anspruch der finanziellen Vergütung (AKM-Einnahmen etc.)

Sobald du was veränderst (Melodie umkomponieren, Text verändern etc.) wirds komplizierter, denn da brauchst du die Genehmigung.

Im Zweifelsfall ist es allerdings immer gescheiter, vorher nachzufragen (beim Label, beim Urheber, beim Verlag etc.) was in Ordnung geht und was nicht, anstatt später dann die Probleme zu bekommen.
Die meisten Leute sind eh kooperativ (Cover-Version freigeben fürs "Nichts-Tun" bringt ja Geld in die Kassa), aber sie möchten das eben gerne vorn vornhinein wissen, was gemacht wird.
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#7
Alt 6. October 2010, 11:19  
Redkay
 

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Bist du dir da sicher Indurro?
Ich meine was ist dann wenn man einen Song exakt nachspielt, gleichzeitig aber neu aufmöbelt. Also kein Remix, sondern eher eine "moderne Version", aber im Prinzip bleibt alles gleich. Das fällt dann nicht unter deinen ersten Punkt, oder?
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#8
Alt 6. October 2010, 11:35  
Berni
User of the year
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Indurro hat schon recht.

Wie er sagt, ist entscheidend, WELCHES Ziel du damit hast!

Wenn du es nur für dich machst und es ein paar mal auflegst, wird dich keiner aufknüpfen.
Wenn du es aber kommerziell verwertest, kann dir das schon passieren.

Daher ist es auch bei sogenannten 1:1 Coverversionen (die immer einer gewissen Interpretation unterliegen) förderlich, einfach vorher zu fragen und sich die Erlaubnis beim Rechteinhaber zu holen.
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#9
Alt 9. October 2010, 15:48  
Redkay
 

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Wohl wahr!
Aber was ist dann mit Dirty Impact und ihrem Born to be wild Remix?
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Alt 9. October 2010, 16:55  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
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Aaaaaaalso: Covern ist bei 1:1 Kopien erlaubt, ohne anzufragen.
Aaaaaaaber: schon das Ändern der basses auf Offbass oder geringe Unterschiede im Aufbau können ausreichen, um verklagt zu werden, bzw. das Ding aus dem Verkehr zu ziehen.

Deshalb gilt: IMMER den Originalverlag fragen.

Was Bootlegs, etc. betrifft: Du darfst in der Disco spielen, was Du willst.
Bootlegs, Mashups, usw.

Du darfst nur keine Kohle dadurch machen, indem Du sie verkaufst und Du darfst sie nicht weitergeben (auf CD, auf Stick oder per Internet).

Dirty Impact haben sicher beim Verlag angefragt und eine Freigabe erhalten.
Deshalb dürfen sie das Ding auch offiziell verkaufen.
__________________





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