Das Landgericht Köln hat gegen ein Online-Speicherangebot eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Nutzung von Musik-Dateien erlassen. Das Unternehmen müsse überprüfen, ob seine Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen. Das kann Folgen haben für Youtube, Myspace & Co.
Im Streit um Urheberrechte aus Internet- Portalen hat die Verwertungsgesellschaft Gema einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln hat gegen die Betreiber der Download-Seiten rapidshare.de und rapidshare.com jeweils eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Nutzung von Musik-Dateien erlassen, wie das Gericht am Donnerstag bestätigte (Az: 28o15/07). Beide Dienste stellen über das Internet Speicherkapazitäten zur Verfügung. Nutzer können dabei ihre Dateien kostenlos speichern und mit anderen Nutzern teilen. Für einen störungsfreien Abruf der Dateien fordert der Dienst Geld.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt in Deutschland die Rechte von mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von mehr als einer Million Rechteinhabern weltweit.
"Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web- 2.0-Diensten wie 'YouTube' und 'MySpace' von großer Bedeutung", sagte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Die Portale könnten sich nicht mehr darauf berufen, dass sie die Inhalte der Nutzer nicht kontrollieren könnten. Die Gema hatte als Fallbeispiel die Streichung von zunächst 20 Titeln aus den Rapidshare-Speichern gefordert. Danach will die Gema über Lizenzgebühren mit dem Unternehmen verhandeln.
"Verantwortung nicht abwälzen"
Das Gericht habe klar gestellt, dass der Dienstbetreiber für die Verletzung des Urheberrechts hafte und die Verantwortung nicht auf den Nutzer abwälzen dürfe, erklärte die Gema. Es spiele dabei keine Rolle, dass Rapidshare die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch die Nutzer hochgeladen werden. Rapidshare habe zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei bei der Gema nicht erworben worden.
Viele Betreiber illegaler mp3-Seiten "verstecken" die Files ja mittlerweile auf solchen Easy-Share Plattformen und haben auf ihrer Homepage nur mehr Links dorthin.
Ich finde die Diskussion sehr interessant!
Mich wundert es eigentlich wie sachen ins netz kommen können, die noch gar nicht released worden sind!
Ich mein irgendwoher müssen diese Leute doch die sachen bekommen!
Sollte man den Leuten beim Presswerk besser auf die Finger schauen oder/und auf Bemusterungen verzichten?
greez
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Nachts, wenn alle Kinder schlafen, geh ich bei Rot über die Ampel!
Das ist leicht erklärt.
Und da sind wir alle auch erst vor kurzem draufgekommen.
Auch ich hatte Presswerke, etc. in Verdacht.
Nur verwenden die (vorrangig polnischen) MP3-Seiten mittlerweile Suchroboter,
die gezielt die Seiten der Labels nach mp3s durchforsten und diese dann auch gleich von dort stehlen.
Wenn jetzt zum Beispiel Superstar Records die neue Global Deejays - Get Up an andere Firmen oder für Compis verchecken wollen, dann steht das mp3 auf deren Server, bzw. sogar manchmal das Wav, damit die Lizenzpartner das gleich in bester Qualität haben.
Das war bis dato ein gängiges Verfahren, weil die Links ja nur an die betreffenden Partner weitergegeben wurden.
Mit diesen Suchrobotern ist alles anders. Da geben die Betreiber der illegalen Seiten den Suchbegriff Global Deejays ein und schon wird das mp3 gefunden und gesaugt.
Auch meine Carry On war davon betroffen.
Aber man lernt dazu: ab sofort werden die Files nur mehr mit kryptischen Zahlen/Buchstabenkombinationen benamst oder in ein Zip-File verpackt.
Namen von Titeln oder Künstlern kommen bei mir sicher nicht mehr in einem mp3 vor, das ich für Partner online stelle.