Klingt jetzt vielleicht komisch aber es geht darum, ich habe für die X-Terminate 3 welche am 17.02 in Graz produziert, der Track war bzw ist eigentlich nicht als download gedacht und das habe ich dem Veranstalter auch gesagt.
Da ich aber vor kurzem nen Streit mit ihm hatte, weis ich jetzt nicht ob er es Online stellen wird oder nicht.
Jetzt wollte ich euch fragen ob ich dann rechtlich etwas dagegen machen kann, der Track wurde nicht released bzw ist er auch noch nicht geplant released zu werden da er als Demo gedacht ist welche wir dann später an etwailige Labels schicken wollen.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
lg Matthias
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upcoming gigs:
16.04.2011 Visions Of Hardstyle, Vienna
23.04.2011 B2S Loudness, Rotterdam
25.06.2011 Defqon 1 Festival , Biddinghuizen
06.08.2011 Dance Valley 2011 , Spaarnwoude
gibts was niedergeschriebenes? vertragliches? hast du was dafür bekommen? kommt darin etwas vom "x-terminate" vor (eigene vocals von dort)? irgendwas ähnliches?
falls nein, mach damit was DU willst... rechtliche schritte wird er keine einleiten können...
abgesehn davon bist du der urheber, dein geistiges eigentum, und du hast ihn - falls kein vertrag existiert - keinerlei verwertungsrechte oder sonstiges übertragen, da wird er wohl kaum was machen
gibts was niedergeschriebenes? vertragliches? hast du was dafür bekommen? kommt darin etwas vom "x-terminate" vor (eigene vocals von dort)? irgendwas ähnliches?
falls nein, mach damit was DU willst... rechtliche schritte wird er keine einleiten können...
abgesehn davon bist du der urheber, dein geistiges eigentum, und du hast ihn - falls kein vertrag existiert - keinerlei verwertungsrechte oder sonstiges übertragen, da wird er wohl kaum was machen
Ne Vertrag gibt es keinen, ich habe dafür auch nichts bekommen und Samples von ihm bzw von der Party sind auch keine vorhanden und mir geht es nicht darum das er rechtliche Schritte einleiten könnte sonder ob ich etwas dagegen machen kann wenn er den jetzt doch zum Download anbietet.
lg Matthias
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23.04.2011 B2S Loudness, Rotterdam
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was ich soweis solang du den Track nicht vertraglich wo produziert oder zumindest unterm dach hast, kannst du nix machen, da du als Urheber nirgendst wo aufscheinst. Das sogenannte Copyright System.
Falls du es doch gemacht hast, kannst du es machen, da er es gegen deinen willen, online gestellt hat
aber ich glaub du kannst, wenn du bei ein Label bist einmal die MP3 zum kostenpflichitgen download anbieten ist glaub ich mal die Billiger und schnellste Variante
naja da ja nichts existiert, das beweisen könnte, dass du damit einverstanden bist - nein. allerdings wärs sicher nicht verkehrt, ihm das auch irgendwie zukommen zu lassen, is ja nicht die feine englische *g*
solche "zankereien" bringen sich im endeffekt überhaupt nichts. ausser es is wirklich DER hit, der um die welt geht
was ich soweis solang du den Track nicht vertraglich wo produziert oder zumindest unterm dach hast, kannst du nix machen, da du als Urheber nirgendst wo aufscheinst. Das sogenannte Copyright System.
Falls du es doch gemacht hast, kannst du es machen, da er es gegen deinen willen, online gestellt hat
aber ich glaub du kannst, wenn du bei ein Label bist einmal die MP3 zum kostenpflichitgen download anbieten ist glaub ich mal die Billiger und schnellste Variante
Wenn ich mich irre bitte korrigieren.
das urheberrecht gilt aber IMMER. er muss eben nur beweisen können, dass er der urheber ist, und das geht auch OHNE plattenvertrag -> am besten: öffentlicher Notar
p.s. die methode mit dem eingeschriebenen brief an sich selbst ist veraltet, und wird - so hab ich gehört - nicht mehr akzeptiert.
Geändert von Chris B. (20. February 2007 um 23:24 Uhr).
das urheberrecht gilt aber IMMER. er muss eben nur beweisen können der urheber zu sein, und das geht auch OHNE plattenvertrag -> am besten: öffentlicher Notar
p.s. die methode mit dem eingeschriebenen brief an sich selbst ist veraltet, und wird - so hab ich gehört - nicht mehr akzeptiert.
najo aber ein notar ist auch nicht gerade billig, meines Wissens.
najo aber ein notar ist auch nicht gerade billig, meines Wissens.
naja kommt immer drauf an um was es dabei geht... relativiert sich ja, wenns wirklich große nummern sind (die aber sowieso sofort unter dach und fach sind per label). aber es ist eben die beste methode... im grunde glaub ich nichtmal, dass der veranstalter so ein großes "traraa" auf sich nimmt... und lässts einfach bleiben
Alles, was erwiesenermaßen in Deinem Studio von Dir produziert wird,
ist automatisch urheberrechtlich geschützt.
Da fährt die Eisenbah drüber.
Einzige Ausnahmen sind z.B. Musik für Werbespots, wo die Werbeagenturen den Studios die Titel oft samt Urheberrechten abkaufen.
Ohne Deine Erlaubnis darf der gar nichts, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung, bzw. ein Auftrag, dass ein Track zum freien Download für eine Homepage produziert werden soll.
Du kannst jederzeit eine einstweilige Verfügung erwirken, die ihm das untersagt,
wenn es trotzdem online stellt.
Die Kosten für den Anwalt muss dann sowieso er tragen.