ob die straße jetzt schnellstraße oder autobahn heißt ist egal.
für alle straßen die mit diesem
oder diesem
verkehrszeichen gekennzeichnet sind gilt vignettenpflicht. außer es wurde extra anders verordnet (z.b. die S33 donaubrücke in krems). außerdem steht an jeder auffahrt oder sonstigem beginn von vignettenpflichtigen straßenabschnitten ein entsprechendes hinweisschild.