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Alt 25. March 2005, 09:42  
LJ Martinez
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Solange sich keiner den Namen schützen lässt, kann niemand was dagegen machen, wenn ihr aber einen Namenskollegen habt, der sich den DJ Namen als Marke schützen hat lassen, dann kann er euch die Verwendung des Namens untersagen und notfalls sogar auf Unterlassung klagen.

Das wird aber meist nur dann schlagend, wenn ihr etwas bekannter werdet und der "Namensvetter" auf euch aufmerksam wird.

Einem Bekannten von mir ist es mal so ergangen, der bekam ein Mail mit Aufforderung zur Unterlassung und bei Zuwiderhandeln Drohung mit Klage, weil sich ein deutscher DJ den von ihm gewählten Namen schon schützen hat lassen.
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