</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Rechtslage:
Das mit 1. Juli 2003 in Österreich in Kraft getretene Urheberrechtsgesetz verstärkt den Schutz digitaler Werke. Die wichtigste Verbesserung für die Rechteinhaber ist dabei das Verbot des Knackens von Kopierschutzmaßnahmen.
Will man sein Recht auf Privatkopie ausüben, bleibt also nur noch das legale Kopieren mit einfacher Geschwindigkeit über die [digitalen] Aus- und Eingänge.
Schon lange im Urheberrecht verankert war die Regelung, dass ein Werk mit Hilfe der Privatkopie nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden darf [§ 42 UrhG]. Ein Anbieten in Tauschbörsen ist also verboten.
Die Lage beim Downloaden aus illegaler Quelle bleibt unter Rechtsexperten umstritten, erst die ersten Gerichtsverfahren werden dort Klarheit bringen.
</font>[/quote]bei dem Experten is downloaden verboten, beim anderen nicht, der andere weiß es nicht....
die meisten die etwas anbieten, haben das auch vorher downgeloaded
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