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Alt 11. February 2003, 10:16  
Berni
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Idee
Und weils grad so schön dazupasst, hier mal etwas für alle, die meinen MP3 kann nicht strafbar sein :

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weinknecht
Rechtslage bei MP3-Daten
Das Angebot von rechtswidrig kopierten MP3-Daten ist ohne Zweifel rechtswidrig. Das gilt nicht nur für die rechtswidrige Übertragung auf andere körperliche Tonträger, wie z. B. CD-ROM, sondern vor allem auch für das Angebot im Internet über eine Web-Seite. Denn, wie schon gesagt, auch die schlichte Abspeicherung auf der Festplatte des Web-Servers stellt eine unzulässige Vervielfältigung dar.

Die oben genannten Rechteinhaber können gegen den Anbieter Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz (§ 97 UrhG) sowie ggf. auf Auskunft darüber, woher die Kopien kamen und an wen sie weitergegeben wurden (§ 101a UrhG), geltend machen. Darüber hinaus können die Verletzten verlangen, daß alle rechtswidrigen Kopien vernichtet werden (§ 98 UrhG). Sogar ein Anspruch auf Vernichtung der Vorrichtungen, mit denen die rechtswidrigen Kopien erstellt worden sind (Computer, CD-Brenner usw.), besteht (§ 99 UrhG). Inhaber von Unternehmen haften für ihre Angestellten (§ 100 UrhG).

Außerdem machen sich die Anbieter nach den §§ 106 ff. UrhG strafbar. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. Handelt es sich um gewerbliche Angebote von Raubkopien, dann sind Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich. Gewerblich handelt, wer sich durch das Angebot eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will (ständige Rechtsprechung). Ob es tatsächlich dazu gekommen ist, ist unerheblich. Es ist auch nicht erforderlich, daß man dazu ein Gewerbe angemeldet hat.
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