leider sind die kleidungsvorschriften, auf welche sich die securities mancher discotheken stützen, nirgends einzusehen.
es obliegt also mehr oder weniger dem türsteher ob die kleidung angemessen ist oder nicht.
in zeiten von edv und www sollte es für eine discothek kein problem darstellen ihre kleidungsvorschriften oder einlasskriterien zu publizieren, was vereinzelt auch bereits der fall ist.
[ 13.03.2006, 10:05: Beitrag editiert von: MoonWalker ]
__________________
Das Gewissen ist eine Schwiegermutter, deren Besuch niemals endet.
Henry Louis Mencken
|