Kann sein, dass ich mich irre: Aber soweit ich informiert bin, verfällt 30 Jahre nach dem Tod des Interpreten das Urherberrecht. Also rechtlich gesehen ist das Covern von klassischer Musik sicher einfacher, produktionstechnisch aber nicht...
Naja, dann freuen wir uns schon auf das Jahr 2007, da ist nämlich der 30. Todestag von Elvis..
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