Einzelnen Beitrag anzeigen
#1
Alt 1. June 2005, 18:11  
.:: JB ::.
"Dancecharts is my life" Poster
.:: JB ::. kann auf vieles stolz sein.:: JB ::. kann auf vieles stolz sein.:: JB ::. kann auf vieles stolz sein.:: JB ::. kann auf vieles stolz sein.:: JB ::. kann auf vieles stolz sein.:: JB ::. kann auf vieles stolz sein.:: JB ::. kann auf vieles stolz sein.:: JB ::. kann auf vieles stolz sein.:: JB ::. kann auf vieles stolz sein
 
Benutzerbild von .:: JB ::.
 

Unglücklich
Also das kann es jetzt aber wirklich nicht mehr sein ...


Schlag heute unser Bezirksblatt auf und steht da ein fetter Artikel drinnen, dass eben die Wirte darauf achten müssen, ob ihre Gäste durch Alkohol beeinträchtigt sind!

Es soll auch der Wirt zur Rechenschaft gezogen werden, bei dem der Betroffene getrunken hat, wenn er zB ins Auto steigt und ihm etwas passiert...

So besagt es ein Höchstgerichtsurteil.


Ist doch bitte lächerlich oder?
Mit Zitat antworten