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Alt 12. September 2003, 17:47  
::.. cross ..::
Insane Poster
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Benutzerbild von ::.. cross ..::
 

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Hörproben werden in diesem Forum ja zu musikwisschenschaftlichen Zwecken gepostet. Allerdings erklärt das neue ab 13.09.2003 geltende Urheberrechtsgesetz in § 52a, Absatz 1 lediglich das öffentliche Zugänglichmachen von "Teile[n] eines Werkes" bzw. "Werke[n] geringen Umfangs" zu wissenschaftlichen Forschungszwecken "für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen" für zulässig. Dieses Forum ist aber öffentlich und für jedermann einsehbar. Es handelt sich um keinen "bestimmt abgrenzten" Personenkreis.
Aus diesem Grund ist es dem Forumnutzer nicht gestattet, selbst Hörproben anzufertigen, auf einen Server hochzuladen und hier im Forum zu verlinken. Diese Hörproben dürfen lediglich per Mail an die coverinfo.de-Redaktion gesandt werden, um § 52a, UrhG, nicht zu verletzen.

Stimmt das

wenn ja ist das Lächerlich So ärmlich ist die Musikindustrie schon
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