Ja, aber auf diesen Satz kommt es doch eigentlich drauf an:
"Für Websites, die über die Darstellung des persönlichen Lebensbereiches oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen ..."
...um diese geht es und da gibts anscheinend harte Strafe. Ich glaub kaum, dass du 100.000 Euro zahlen musst, wenn du die Anschrift auf deiner "normal" privaten Homepage nicht anführst. Es sei denn du verbreitest irgendeine Art Propaganda oder Sonstiges....
Außerdem gibts jetzt auch schon Websiten, die alle Infos zu deiner Person auflisten, sobald du Inhaber einer Domain bist. Also von ist das ganze aus datenschutzrechtlicher Sicht eh nichts Neues.
ADD: Vielleicht bekommen wir in Zukunft dann auch schon den Spam vor die Haustür gelegt.
[ 14.05.2005, 10:14: Beitrag editiert von: Schicki ]