Zitat:
Zitat von reini
Advance: In dem Fall wärs 126c und das widerleg ich mit einem halbwegs brauchbaren Anwalt.
Wenn ich aber das DSG (zb 33 und 51) auf die GIS anwende, na dann gnade ihnen Gott.
|
Stimmt, ich weiß.
Ich könnte es mit meinem Rechtsempfinden nicht vereinbaren, Kriminelle rauszuboxen, daher könnte ich kein Anwalt sein... Wenn ich z.B. dem Ainedter zuhöre, wie der den Grasser verteidigt, kommt mir beinahe das Kotzen...
Zur GIS: Das stimmt, aber es ändert nichts daran, dass es Anonymous dennoch niemals das Recht gibt, deshalb Straftaten zu begehen!! Denn von einer "Rechtfertigung durch "Nothilfe" z.B. sind wir hier wohl kilometerweit entfernt...