Zitat:
Zitat von reini
Der Advance könnt uns da sicher was erzählen, bezüglich wann man sich verteidigen darf (Notwehr) und ich nehm an, dass das in der Situation nicht angebracht war. (das is aber auf der Süd/West. Das von mir is auf der Nord)
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§3 StGB: Notwehr ist solange zulässig, solange ein rechtsidriger Angriff auf z,B. Leben oder Gesundheit vorliegt oder unmittelbar droht. Das heißt, dass ein Zusammenhang zwischen dem Angriff (Platzsturm, etc) und der Verteidigungshandlung gegeben sein muss. Sobald der Angriff beendet ist (z.B. die Platzstürmer flüchten) ist es keine Notwehr mehr und rechtswidrig.