btw. nur mal aus Interesse nachgefragt:
Wie ist das eigentlich, wenn ich als Veranstalter z.B. Mega-Act XY buche, und aus welchen Gründen auch immer, findet dieser Auftritt nicht statt. Bin ich als Veranstalter verpflichtet, mit der selben Präsenz diesen Act zu widerrufen?
Hat jetzt _absolut_ nichts mit dem hier zu tun, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es ziemlich lukrativ für einen Laden kommen könnte, immer groß Werbung zu machen, dass jemand "Großer" auftritt, und den Widerruf aber nur "auf Anfrage" bzw. "eher still verlautbart" - immerhin sind da bestimmt noch einige Besucher dort, die das garnicht mitbekommen haben.
Auf längere Zeit schadets bestimmt dem Image. Aber ich könnte doch - sollten betroffene Acts nicht unbedingt gleich mit Klagen drohen - jede Woche hergehen, und einen dicken Namen aufn Flyer schreiben, der dann schlussendlich eh nicht kommt (was man aber eh bekannt gibt - eben nur kleinlaut)
Gibts da "Strafen" zu zahlen?
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