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Alt 8. July 2010, 22:05  
Motz
Mitz
Motz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende ZukunftMotz hat eine strahlende Zukunft
 

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Zitat:
Zitat von Berni
Danke, dass du einfach nochmal das wiederholst, nur in anderem Kontext, was eh ohnehin schon erwähnt wurde.
Lass mich raten - du studierst BWL?


Vorletzte Schulwoche bei mir in der BW-Stunde:

"Herr Maierhofer, als Abschluss eine leichte Frage: Erzählen sie mir etwas über Bestellungen im Internet!"

Ja also, das Wichtigste ist einmal die Rücktrittsfrist. Diese beträgt 7 Werktage ab Vertragsabschluss, falls der Verkäufer den Käufer nicht über sein Rücktrittsrecht informiert verlängert sich die Frist auf 1 Monat.

"FALSCH! Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Monate, wenn der Käufer nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde erhöht sich die gesetzlich vorgeschriebene Frist auf einen Monat!"

Das hab ich grad gsagt!

"DAS STEHT SO NICHT IM BUCH !!! "

blede oide Hexe

Ich hasse diese BWL-ler


b2t: Ich bin mir sicher, dass beste wäre es wenn du dich an die WKÖ wendest - ist auch gratis. Ich hab eig auch erst die dritte Klasse in der HAK abgeschlossen, könnte dir sicher weiterhelfen, aber es gibt so verschiedene Branchen, Regelungen und Voraussetzungen das es besser ist wenn du dich an die WKÖ wendest. Und einen Steuerberater würd ich auch sehr empfehlen wenn du nicht mindest einen Buchhaltungs/Controlling-Kurs belegt hast - ist im Prinzip ne einfache Sache aber man muss auch wissen wie.


lg
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