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Alt 9. May 2010, 19:01  
Berni
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Das siehst du aber falsch - die veranschlagte Nachspielzeit ist KEINE bindende Maßnahme, der Schiedsrichter kann immer noch nach eigenem Ermessen einräumen, wie lange zu spielen ist.
Deswegen heißt sie auch korrekt VERANSCHLAGTE NACHSPIELZEIT, Herr Jurist.
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