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Alt 18. January 2002, 15:18  
VirtuaBoy
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@otto
der urheber kann mit seinen eigenkompositionen/produktionen machen was er will. er hat ab entstehung/erfindung (theoretisch z.b.:eigene melodie pfeifen in der badewanne) alle rechte in eigener hand (logo)!
zumindest solange er seine rechte auf ein bestimmtes werk nicht per vertrag exklusiv an jemanden überträgt (meist auf zeit) z.b. auf vervielfältigung, vertrieb, veröffentlichung, druck, usw.

so nebenbei: einen titel produziert zu haben heisst nicht auch gleich der urheber (songwriter/komponist) zu sein!

[ 18.01.2002: Beitrag editiert von: VirtuaBoy ]
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