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Alt 3. November 2009, 07:49  
reini
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Klarerweise darf eine unglaubwuerdige Schutzbehauptung des Urteil hoechstens im negativen Sinne gegenueber dem "angeklagten" Spieler angewendet werden.

Wenn aber der Trainer der gegnerischen Mannschaft und sogar der "gefoulte" Gegenspieler behaupten, es war keine Absicht dabei, dann reicht es eigentlich, dass die betroffene Mannschaft das eine Spiel mit 10 Spielern zu Ende spielt und sonst nicht weiter bestraft wird, oder?

Edit: Wenn dir beim Auto der Lenker auf einmal abbricht und dann faehrst in den Zaun, bist du auch unschuldig und hast nichts zu befuerchten(ausser die Werkstatt hat einen gefinkelten Anwalt, der dir die Schuld am technischen Versagen zuschiebt, aber das lassen wir jetzt mal ausser Acht)
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Einen geschenkten Gaul im Glashaus, wirft man keine Krone in die kurzen Beine
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