Danke Rapid! Sie weisen damit auf dieses dämliche Gesetz hin:
Auf Grund einer Gesetzesnovelle im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich "Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes sowie des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft" vom Frauenministerium, gibt es für Damen beim SK Rapid Wien ab sofort auf Grund folgender Passage (Nachzulesen auf Seite 7 des Anhangs "Bundesgesetzblatt.pdf")
Gleichbehandlungsgebot
§ 40b. Auf Grund des Geschlechtes darf niemand unmittelbar oder mittelbar beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, diskriminiert werden. Diskriminierungen von Frauen auf Grund von Schwangerschaft oder Mutterschaft sind unmittelbar Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts.
Begriffsbestimmungen
§ 40c. (1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
keine Ermäßigung mehr auf die Tageseintrittskarten. Jahreskartenbesitzerinnen betrifft dieses Novum erst mit der Saison 2009/10.
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Einen geschenkten Gaul im Glashaus, wirft man keine Krone in die kurzen Beine
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