Mein Gott... muss ich jetzt wieder mit dem Gesetztestext anfangen? Glaubt mir einmal was... in NÖ alles ab 16 u das ÜBERALL!
EDIT
Auszug aus dem NÖ Jugendgesetz:
Code:
(1)Junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie
z.B. Alkopops) und Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen weder erwerben noch besitzen
noch konsumieren.
(2) Alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.B. Alkopops) und Tabakwaren dürfen an allgemein zugänglichen Orten und
bei öffentlichen Veranstaltungen jungen Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres weder angeboten noch an sie abgegeben
(überlassen, ausgeschenkt, verkauft, geschenkt, weitergegeben) werden.