Zitat:
Zitat von KRIZ VAN DALE
Die speichern aber beim durchfahren erstmal JEDES Taferl. Und wenn es schon elektronisch verarbeitet wird dürfte es ein kleines sein in der Datenbank ein bestimmtes rauszusuchen.
Unabhängig davon ob es das Foto dazu noch gibt oder nicht.
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Vielleicht darf es nur dafür verwendet werden, um eine etwaiige spätere Geschwindigkeitsübertretung zuordnen zu können, weil sonst schrein wahrscheinlich die Datenschützer, dass das Gesetz zu locker ist. Werd mich da mal erkundigen
EDIT: Mal ein Überblick, wie das abrennt
http://www2.argedaten.at/session/ano...2.E42_INP.html