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Interessantes Gerichtsurteil
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10. December 2008, 08:08
Hahnstudios
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Registriert seit: 15. July 2008
Zitat:
Zitat von
SLAMY
... Wer sicher gehen will, muss daher die Bearbeitungszustimmung des (Original-) Urhebers bzw. des durch diesen berechtigten Musikverlags einholen.
Und genau daran scheitert's dann meistens!
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