In Deutschland gilt, dass von offiziell veröffentlichten Songs Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber möglich sind. Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren bzw. des Verlags. Auch für die deutsche Übersetzung eines ausländischen Textes ist eine Erlaubnis notwendig. Dies hat einen wirtschaftlichen Hintergrund: Noch in den 1960er Jahren war der Texter der deutschen Version an den Einnahmen des Originals in Deutschland beteiligt. Normalerweise sichert sich der Verleger des Originals auch die Rechte an der Übersetzung. Nur wenn die Coverversion sehr große Einnahmen verspricht, kann der deutsche Texter eine Beteiligung an den Verlagsrechten erhalten.
lg
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