auf einen buchstaben wird man kein patent haben können, schon garnicht, wenn dieser aus einer standardschriftart entspringt (also das "g" vom G-Logo) - die andere is sowieso "eigenständig" durch das blatt am zipfel.
andere farben und andere aufmachung... also ich seh nix verwerfliches dran.
die details bzw. modifikationen an dem "g" werden sicher patentiert sein, aber nicht der grundzug des buchstaben...
da find ich viel heftiger: das PRATERDOME mit dem THUNDERDOME-font...
|