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Alt 28. September 2008, 10:46  
Indurro
Administrator
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Deejay
 
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Zitat:
Wichtig: Die vergebenen Vorzugsstimmen zählen nur, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat der selben Partei angehört, die man gewählt hat. Trifft das nicht zu, ist zwar die Stimme für die Partei gültig, nicht aber die Vorzugsstimme.

Bei der Vorzugsstimme kannst du reinschreiben was du willst - von mir aus auch deinen eigenen Namen bei einer Partei die du nicht gewählt hast.

Der Wahlzettel ist daher für die Partei gültig, Vorzugsstimme wird in dem Fall nicht berücksichtigt.
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