bei mir stand damals aufm gewerbeschein drauf: "Durchführung musikalischer Darbietungen mittels technischen Musikwiedergabeanlagen"
Für die Steuer gab es die selben Regeln wie es sie immer gibt.
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn . Dem FA was das recht. Ausgemacht hab ich mit denen im Vornhinein nix.
UST muss man natürlich gesondert abführen.
Was man als selbstständiger nicht vergessen darf ist die gesetzliche Krankenversicherung. Die kann einen schon mal den tag vermiesen
Also besser vorher informieren !