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Alt 18. June 2008, 09:09  
DJSub-Zero
"Dancecharts is my life" Poster
DJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende Zukunft
Deejay
 
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Zitat:
Zitat von BuLLJay
Einvernähmlich! war jetzt seit Sept. dort. werd so 600er bekommen glaub ich oder?

Wäre das erste mal arbeitslosen zu beziehen... aber hab kein schlechtes gewissen, da ich es e nur 2 Monate vor hab

due musst aber trotzdem auf die Kündigungsfirst aufpassen. wenn du jetzt kommst und die kündigunsfrist ist noch nicht vorbei schicken wir dich heim.

wichtig ist auch:

das erstemal Arbeitslosgeld beziehen musst du innerhalb der letzten 24 Monaten 12 Monate gearbeitet haben

falls du noch unter der gesetzlichen Jugendlichenregelungen fällst (bis zum 25 Lebensjahr) reicht es auch aus wenn du innerhalbe der letzten 12 Monate 26 Wochen gearbeitet hast

wenn du schon mal Arbeitslosengeld bezogen hast musst du innerhalb der letzten 12 Monate 28 Wochen gearbeitet habe




du kannst es so aussrechen:

bis zum 01.07 wird das jahr 2006 (was du da verdienst hast) für die Berrechnung benützt. Ab dem 01.07 das jahr 2007, wenn im 2206 nichts war wird das nächste gehalt genommen:

berechnet wird es ca. so (ist nicht zu 100% genau):

alle Brutto gehälter von dem Berrechnungs jahr plus rechnen (+13 und 14 Monat) Dividiert durch 12 (das ist die Bemessungsgrundlage das sogenante durchschnitt Bruttogehalt) und davon ca. die hälfte ist das Arbeitslosengeld in Netto)

zb: Brutto im Jahr verdient 1200

1200*14= 16800 ---> 4800/12 = 1400 ---> 1400/2 = 700

so wird dies ca. Berechnet wie gesagt ist eine Pi mal Daumen rechnung... genau können wir es dann berrechnen wenn alles im Hauptverband eingespiechert ist.


Zitat:
Zitat von ossi
Ja aber in dieser Zeit kannst Resturlaub usw abbauen oder ? Also während der Kündigungsfrist ...

Sagma mal ich kündige per 31.Juli, teile dies dem Chef mit 30. Juni mit - hätte noch sagma 16 Urlaubstage übrig. Dann brauch ich nur von 30.6 - ca- 10.7. hackeln und kann die restliche Zeit meinen Urlaub aufbrauchen odrr ?

du kannst währen der Kündigungsfirst den Urlaub konsumieren ist auch dein gutes recht. muss aber mit der Firma abklären. und dein beispiel ist auch richtig. Musst aber auch mit dem Chef abklären wie land die kündigungsfirst ist, bzw schau dir mal den Vertrag an, da steht er drauf...

Nur du musst auch aufpassen falls du den Urlaub ausbezahlt bekommst!!! falls dies der fall sein sollte und du bekommst dies während deiner Arbeitslosenzeit, wird dieser Zeitraum (egal ob Urlaub konsumiert oder ausbezahlt) KEIN GELD VOM AMS!!!

WICHTIGER TIPP OSSI:

wenn du selbst kündigst oder Firstlos gekündigt wirst. bekommst du die erst 28 Tage kein geld von uns.
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