lol ich hab mir gerade die Anmeldung für die ITnT 2009 durchgelesen:
Zitat:
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb des behördlich kommissionierten Raumes, unter Einhaltung aller behördlicher Vorschriften, ausgestellt und vorgeführt werden. Die standsichere Aufstellung dieser Fahrzeuge ist zu gewährleisten. Bei der Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Vorführungsplatz dürfen bewegliche Teile dieser Fahrzeuge wie Kräne, Schwenkarme, Kipper und dergleichen auf den Besucherverkehrswegen nicht betätigt werden. Zugtiere sind an Zügeln oder Ketten zu führen.
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"Warten's bitte an Moment, ich muss noch schnell meinen Ochsen parken!"