Guten Morgeeeen!
Zitat:
Die Winterreifenpflicht für Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen gilt im Zeitraum vom 1.11. bis 15.4, sofern winterliche Fahrverhältnisse (Schnee, Eis, Matsch) bestehen.
Mit 1.1.2008 wird sie erstmals eingeführt (29. KFG-Novelle)
Die Winterreifenpflicht besteht nicht, wenn das Kfz nicht verwendet wird, also bloß abgestellt ist. bzw. wenn bei winterlichen Fahrverhältnissen Schneeketten an den Antriebsrädern montiert sind.
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Hab gestern Sommerreifen montiert!
Zitat:
Zitat von Ossi
Btw: Winterreifen dürfen im Sommer nicht mehr "zamgefahren" werden, wird sogar gstraft 
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Quelle?
Also ich glaub das nicht!