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Zitat von Miraculixx
der wisch vom 'verkehrs'minister... 
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(4) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat,
unbeschadet des Abs. 5, auf Antrag die ausländische Genehmigung oder
Kennzeichnung einer Type von Teilen oder Ausrüstungsgegenständen von
Kraftfahrzeugen oder Anhängern, von Sturzhelmen für Kraftfahrer oder
von Warneinrichtungen für die Dauer der Geltung dieser Genehmigung
als einer inländischen gleichgestellt anzuerkennen, wenn der
Genehmigung zu entnehmen ist, daß die Type den Vorschriften dieses
und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen
Verordnungen entspricht und das ausländische Verfahren bei der
Genehmigung und der Festsetzung des Genehmigungszeichens
dem inländischen Verfahren gleichwertig ist.
Auch sind ZUlassungen verpflichtend wenn diese auch noch nicht vorgenommen wurden.
Weiters trifft auch der § 2 Ziffer 1 GCBG, BGBl. I Nr. 145/1998 der festlegt,
dass diese Bescheinigung auch auszustellen ist, ohne dass eine Änderung am
Fahrzeug bereits vorliegt (Vgl. § 33 Abs. 5 KfG).
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Is aus einem anderen Forum wos um Typisierungen geht bzw. hat das wer gepostet der in der hinsicht sehr gut informiert & auf zack is